Pflege in Bayern
Pflege in Bayern: Leistungen und Anlaufstellen im Überblick
Welche Leistungen Bund und Freistaat bei Pflege bieten, wer in Bayern berät und wie Sie außerklinische Intensivpflege organisieren: der Überblick für Familien.

Wer in Bayern einen Angehörigen pflegt, hat es mit mehreren Stellen zu tun: Pflegekasse, Krankenkasse, Medizinischer Dienst, Landesamt, Bezirk. Jede von ihnen zahlt oder entscheidet über etwas anderes. Dieser Überblick sortiert die wichtigsten Leistungen und Anlaufstellen und verweist für jedes Thema auf einen eigenen Ratgeber. Stand: Oktober 2026.
Besonders im Blick haben wir Familien, deren Angehörige beatmet werden oder ein Tracheostoma haben und deshalb außerklinische Intensivpflege brauchen. Sie nutzen meist mehrere Leistungen gleichzeitig.
Leistungen von Bund und Freistaat
Leistungen der Pflegeversicherung (Bund)
Die Pflegeversicherung (SGB XI) richtet ihre Leistungen nach dem Pflegegrad. Wer zu Hause pflegt, kann Geld- oder Sachleistungen wählen und kombinieren:
- Pflegegeld pro Monat: 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4) und 990 Euro (Pflegegrad 5). Es setzt voraus, dass die Pflege selbst sichergestellt wird, etwa durch Angehörige.
- Pflegesachleistung für den ambulanten Pflegedienst pro Monat: bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (Pflegegrad 3), 1.859 Euro (Pflegegrad 4) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5).
- Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für anerkannte Entlastungsangebote.
- Wohnumfeld: Zuschüsse bis 4.180 Euro je Maßnahme für den Umbau (siehe Barrierefreier Umbau: Förderung in Bayern) und bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Für Kinder gilt: Bis zu einem Alter von 18 Monaten werden sie nach einer eigenen Punktetabelle eingestuft. Wie sich Pflegegeld bei Kindern zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Pflegegeld für Kinder in Bayern.
Leistungen der Krankenkasse (Bund)
Die außerklinische Intensivpflege zahlt nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenkasse. Rechtsgrundlage ist § 37c SGB V. Sie umfasst die medizinische Behandlungspflege für Menschen mit besonders hohem Bedarf, etwa bei Beatmung. Wie Pflege- und Krankenkasse zusammenarbeiten, lesen Sie im Ratgeber Pflegekassen in Bayern.
Leistungen des Freistaats Bayern
- Landespflegegeld: 500 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2 bei Hauptwohnsitz in Bayern. Details im Ratgeber Landespflegegeld Bayern.
- Wohnraumförderung: Ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, abhängig vom Einkommen.
- Beratungsstrukturen: Pflegestützpunkte und Fachstellen für pflegende Angehörige.
- Aufsicht: Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) prüfen Heime und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Mehr dazu unter Heimaufsicht in Bayern.
Ergänzend kommen Nachteilsausgleiche in Betracht, etwa über den Schwerbehindertenausweis beim ZBFS. Beamte und ihre Angehörigen erhalten zusätzlich Beihilfe, siehe Beihilfe Bayern bei Pflege.
Anlaufstellen: Kasse, MD, Pflegestützpunkt, Bezirk
Die folgende Übersicht zeigt, wer wofür zuständig ist:
- Pflegekasse: Sie nimmt den Antrag auf Pflegegrad entgegen, entscheidet über Leistungen und erlässt den Bescheid. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse eingerichtet, bei der Sie versichert sind.
- Krankenkasse: Sie genehmigt außerklinische Intensivpflege und andere Leistungen nach dem SGB V.
- Medizinischer Dienst Bayern: Er begutachtet im Auftrag der Kassen, entscheidet aber nicht selbst. Ablauf und Widerspruch erklärt der Ratgeber Medizinischer Dienst Bayern.
- Pflegestützpunkt: Er berät kostenfrei und neutral. Die Anschriften nach Regierungsbezirk finden Sie im Ratgeber Pflegestützpunkte in Bayern.
- Bayerisches Landesamt für Pflege: Es zahlt das Landespflegegeld aus.
- Bezirk: Er ist ein Träger der Sozialhilfe. Der Bezirk Oberbayern etwa zahlt bei vollstationärer Pflege die Hilfe zur Pflege, wenn die eigenen Mittel nicht reichen.
- ZBFS: Es stellt den Schwerbehindertenausweis aus.
Die Fachstellen für pflegende Angehörige richten sich nach Angaben des Ministeriums an Angehörige älterer pflegebedürftiger Menschen. Sie bieten psychosoziale Beratung, längerfristige Begleitung und Entlastungsangebote. Ihre Kontaktdaten veröffentlicht das Landesamt für Pflege. Für jüngere Betroffene und für Eltern pflegebedürftiger Kinder können der Pflegestützpunkt und die Pflegeberatung der Kasse ein guter erster Kontakt sein.
Zuerst sollten Sie in der Regel zur Pflegekasse und zu einem Pflegestützpunkt gehen. Jeder Pflegebedürftige hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Der Pflegeberater erstellt auf Wunsch einen Versorgungsplan und begleitet dessen Umsetzung.
Die ersten Schritte in sinnvoller Reihenfolge
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang.
- Einen Pflegestützpunkt oder die Pflegeberatung der Kasse kontaktieren und einen Versorgungsplan besprechen.
- Nach dem Bescheid Landespflegegeld, Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Beihilfe beantragen.
- Bei Bedarf Wohnumfeld und Hilfsmittel klären, bevor der Angehörige nach Hause kommt.
Wohnformen
Pflegebedürftige leben zu Hause, in einer vollstationären Einrichtung oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. In einer solchen Wohngemeinschaft dürfen nach Angaben des Gesundheits- und Pflegeministeriums nicht mehr als zwölf Personen leben. Sie bilden ein Gremium der Selbstbestimmung und wählen Pflege- und Betreuungsdienst frei. Bei außerklinischer Intensivpflege ist nach § 37c SGB V auch die Versorgung in einer Wohneinheit nach § 132l SGB V möglich.
Intensivpflege in Bayern organisieren
Außerklinische Intensivpflege läuft in fünf Schritten:
- Ein besonders qualifizierter Vertragsarzt verordnet die Leistung. Bei Beatmung oder Tracheostoma gehört die Potenzialerhebung zu jeder Verordnung.
- Die Krankenkasse prüft den Antrag und beauftragt den MD mit einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort.
- Sie entscheiden gemeinsam mit der Kasse über den Leistungsort: stationäre Einrichtung, Wohneinheit, eigener Haushalt oder ein anderer geeigneter Ort wie Schule oder Kindergarten. Berechtigten Wünschen ist zu entsprechen.
- Sie wählen einen Intensivpflegedienst und klären, ob dieser freie Kapazitäten hat. Praktische Hinweise gibt der Ratgeber Intensivpflegeplatz finden in Bayern.
- Die Kasse prüft die Voraussetzungen mindestens einmal jährlich erneut, mit persönlicher Begutachtung des MD.
Erwachsene leisten eine Zuzahlung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon befreit.
Die Münchener Pflege Holding (MPH) bündelt drei Intensivpflegedienste mit 28 Standorten in Bayern: IHM für Oberbayern und Landshut (ihm.expert), AAI für Schwaben, Allgäu, Ulm und Bodensee (ai-augsburg.de) und AIN für Franken und Regensburg (ain.team). Welche Betreuungsform zu Ihrer Situation passt, besprechen wir mit Ihnen persönlich.
Häufige Fragen
Welche Stelle ist in Bayern für den Pflegegrad zuständig?
Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad. Sie beauftragt dafür den Medizinischen Dienst Bayern mit der Begutachtung. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Wer zahlt außerklinische Intensivpflege?
Die Krankenkasse, auf Grundlage von § 37c SGB V und einer ärztlichen Verordnung. Sie wird nicht über den Pflegegrad der Pflegekasse bemessen.
Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Es beträgt seit 2026 500 Euro pro Jahr für Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz in Bayern. Es kommt zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
Wo bekomme ich in Bayern kostenlose Beratung zur Pflege?
Bei den Pflegestützpunkten, bei der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse und bei den Fachstellen für pflegende Angehörige. Pflegestützpunkte beraten kostenfrei und stehen gesetzlich und privat Versicherten offen.
Zahlt jemand, wenn das Geld für die Pflege nicht reicht?
Reichen die eigenen Mittel nicht, kann die Sozialhilfe als Hilfe zur Pflege einspringen. Zuständig ist je nach Fall das Sozialamt oder der Bezirk.
Sie möchten wissen, ob für Ihren Angehörigen ein Platz in der außerklinischen Intensivpflege frei ist? Aktuelle freie Kapazitäten finden Sie auf unserer Seite, für Fragen erreichen Sie uns über den Kontakt.