Pflege in Bayern

Landespflegegeld Bayern: Anspruch, Höhe und Antrag

Das Landespflegegeld beträgt seit 2026 jährlich 500 Euro für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern. Anspruch, Frist und Antrag im Überblick.

Aktualisiert am
October 15, 2026
· Redaktion Münchener Pflege Holding
Landespflegegeld Bayern: Anspruch, Höhe und Antrag

Das Bayerische Landespflegegeld ist eine jährliche Einmalzahlung des Freistaats an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die in Bayern gemeldet sind. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt es 500 Euro pro Jahr. Zuvor waren es 1.000 Euro. Das Geld wird einkommensunabhängig gezahlt und ist steuerfrei.

Dieser Ratgeber erklärt Stand Oktober 2026, wer Anspruch hat, was sich geändert hat und wie Sie den Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen. Das Landespflegegeld ersetzt nicht das Pflegegeld der Pflegekasse, sondern kommt zusätzlich dazu. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, erfahren Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Wer Anspruch hat (Pflegegrad, Hauptwohnsitz)

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Erstens sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz mit Ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung in Bayern gemeldet. Maßgeblich ist der letzte Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres. Zweitens waren Sie an mindestens einem Tag dieses Jahres mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.

Die Pflegebedürftigkeit muss die Pflegekasse, ein privates Versicherungsunternehmen mit Pflege-Pflichtversicherung oder ein Träger der Sozialhilfe festgestellt haben. Pflegegrad 1 reicht nicht aus. Das Pflegegeldjahr ist seit 2026 das Kalenderjahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Wer am 31. Dezember nicht mehr in Bayern gemeldet ist, hat für dieses Jahr keinen Anspruch. Der Anspruch ist nicht abtretbar, nicht pfändbar und nicht vererblich. Erhalten Erben die Zahlung innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Berechtigten, soll das Landesamt sie nicht zurückfordern.

Melden Sie dem Landesamt unverzüglich, wenn der Pflegegrad auf 1 sinkt oder entfällt, wenn Sie aus Bayern wegziehen oder wenn die berechtigte Person verstirbt. Eine Erhöhung über Pflegegrad 2 hinaus müssen Sie nicht melden.

Höhe und aktuelle Änderungen

Das Landespflegegeld beträgt 500 Euro pro Pflegegeldjahr. Das Gesetz sieht vor, dass es nicht auf Leistungen zur Deckung des pflegerischen Bedarfs und nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet wird. Es soll das Selbstbestimmungsrecht stärken und ist ausdrücklich keine Leistung für den notwendigen Pflegebedarf.

Ein Beispiel: Erhält jemand im Mai 2026 erstmals Pflegegrad 2 und ist am 31. Dezember 2026 noch in Bayern gemeldet, steht ihm für 2026 der volle Betrag von 500 Euro zu. Das Gesetz nennt keine anteilige Kürzung nach Monaten.

Das Bayerische Landespflegegeldgesetz wurde mit Gesetz vom 23. Dezember 2025 geändert. Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2026:

  • Der Betrag liegt bei 500 statt zuvor 1.000 Euro.
  • Das Pflegegeldjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das am 1. Oktober 2024 begonnene Pflegegeldjahr endete deshalb am 31. Dezember 2025.
  • Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2025 beim Landesamt eingegangen sind, gilt für das 2025 endende Pflegegeldjahr noch die alte Fassung.
  • Für die Auszahlung gilt eine feste Frist (siehe unten).

Das Landesamt für Pflege wies im Frühjahr 2026 auf ein sehr stark erhöhtes Antragsaufkommen hin. Es kommt deshalb zu längeren Bearbeitungszeiten, und Eingangsbestätigungen gehen nicht immer sofort raus. Ihr Anspruch ändert sich dadurch nicht.

Antrag, Frist und Auszahlung

Den Antrag stellen Sie in Textform beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg. Möglich sind der Online-Antrag, das Formular per Post oder Fax sowie der Versand per E-Mail. Sie müssen den Antrag nur einmal stellen. Er wirkt für die folgenden Jahre fort, solange Sie ihn nicht zurücknehmen und die Voraussetzungen bestehen.

Wer den Antrag stellen darf

Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst. Angehörige, Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer können den Antrag stellen, wenn sie eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis in Kopie beilegen. Das Geld geht auf das im Antrag genannte Konto, die Wahl des Kontos sollten Sie daher mit der pflegebedürftigen Person abstimmen.

Frist und Zeitpunkt

Die Frist beträgt drei Monate nach Ende des Pflegegeldjahres. Für das Jahr 2026 können Sie den Antrag also bis zum 31. März 2027 stellen. Sie dürfen ihn auch schon vor Jahresende einreichen. Fehlen noch Unterlagen, reichen Sie den Antrag unvollständig zur Fristwahrung ein.

Läuft das Pflegegradverfahren noch, warten Sie den Bescheid der Pflegekasse ab und stellen den Antrag danach. Wegen der dreimonatigen Frist nach Jahresende bleibt dafür in der Regel Zeit. Wer Bescheid und Antrag schon vorliegen hat, sollte nicht bis zum Fristende warten, weil die Bearbeitung derzeit länger dauert.

Dem Antrag legen Sie folgende Nachweise bei:

  • eine Kopie des Bescheids Ihrer Pflegekasse oder des Sozialhilfeträgers zum Pflegegrad (das Gutachten des Medizinischen Dienstes genügt nicht),
  • bei Antrag für eine andere Person eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis,
  • bei Kindern die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Achten Sie darauf, dass der Name des Kontoinhabers exakt mit dem Namen bei der Bank übereinstimmt. Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen die Empfängerangaben prüfen. Abweichungen verzögern die Zahlung.

Das Landespflegegeld wird bis zum 31. Januar des Folgejahres überwiesen. Die Zahlung für 2026 erfolgt also bis spätestens Ende Januar 2027.

Rückfragen beim Landesamt

Fragen zu Ihrem Antrag richten Sie per E-Mail an landespflegegeld@lfp.bayern.de. Das Landesamt bietet außerdem telefonische Servicezeiten an, montags und dienstags von 10 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Die Rufnummer finden Sie auf der Seite des Landesamts. Häufige Fragen beantwortet dort auch ein FAQ-Dokument.

Landespflegegeld bei Intensivpflege und bei Kindern

Der Anspruch hängt nur vom Pflegegrad und vom Wohnsitz ab, nicht von der Versorgungsform. Wer zu Hause außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V erhält, kann das Landespflegegeld deshalb zusätzlich beantragen. Die Intensivpflege zahlt die Krankenkasse, das Landespflegegeld ist eine eigene Landesleistung. Sie können das Geld frei verwenden, auch um pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen. So beschreibt es das Gesundheits- und Pflegeministerium. Beatmete Menschen haben häufig einen hohen Pflegegrad. Welche Kosten bei Intensivpflege auf Angehörige zukommen, erklärt der Ratgeber von IHM zu den Kosten der Intensivpflege.

Auch Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad 2 oder höher sind anspruchsberechtigt. Die Eltern stellen den Antrag als gesetzliche Vertreter. Wie Bundes-Pflegegeld und Landespflegegeld bei Kindern zusammenspielen, steht im Ratgeber Pflegegeld für Kinder in Bayern. Einen Überblick über alle Leistungen und Anlaufstellen finden Sie unter Pflege in Bayern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Landespflegegeld in Bayern 2026?

Es beträgt 500 Euro pro Pflegegeldjahr. Das Pflegegeldjahr ist seit 2026 das Kalenderjahr. Bis Ende 2025 lag der Betrag bei 1.000 Euro.

Muss ich das Landespflegegeld jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Jahre fort, solange Sie ihn nicht zurücknehmen und die Voraussetzungen weiter vorliegen. Änderungen wie einen Umzug oder einen niedrigeren Pflegegrad müssen Sie melden.

Bis wann muss ich den Antrag für 2026 stellen?

Der Antrag ist bis drei Monate nach Ende des Pflegegeldjahres möglich, für 2026 also bis zum 31. März 2027. Sie können ihn auch unvollständig zur Fristwahrung einreichen.

Gibt es Landespflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein. Anspruch besteht erst ab Pflegegrad 2. Sie müssen außerdem in Bayern mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Wird das Landespflegegeld auf andere Leistungen angerechnet?

Nach dem Gesetz soll es weder auf Leistungen zur Deckung des Pflegebedarfs noch auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet werden. Bei Zweifeln klären Sie das mit dem jeweiligen Leistungsträger.

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Quellen