Pflege in Bayern
Barrierefreier Umbau: Förderung in Bayern
Welche Förderungen es in Bayern für den barrierefreien Umbau gibt: Baudarlehen des Freistaats, Zuschuss der Pflegekasse und KfW-Kredit. Stand Oktober 2026.

Wer einen Angehörigen mit Beatmung oder Rollstuhl zu Hause pflegen will, muss die Wohnung oft umbauen: Türen verbreitern, Schwellen entfernen, ein Bad mit bodengleicher Dusche schaffen. Das kostet schnell fünfstellige Beträge. In Bayern lassen sich mehrere Förderungen kombinieren, wenn man die Reihenfolge einhält. Stand: Oktober 2026.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Programme es gibt, wie sie zusammenwirken und worauf Sie beim Umbau für Beatmung und Rollstuhl achten sollten. Ein Überblick über weitere Leistungen findet sich im Ratgeber Pflege in Bayern.
Förderprogramme des Freistaats
Baudarlehen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Der Freistaat fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Weil die Mittel im Allgemeinen nicht für alle Berechtigten reichen, richtet sich die Auswahl nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.
Gefördert werden zum Beispiel:
- der Umbau einer Wohnung mit ausreichenden Bewegungsflächen und der Abbau von Schwellen, etwa zu Terrasse oder Balkon,
- behindertengerechte sanitäre Anlagen, zum Beispiel bodengleiche Duschplätze oder Stütz- und Haltesysteme,
- bauliche Anlagen, die Folgen einer Behinderung mildern, etwa ein Aufzug, eine Rampe für Rollstuhlfahrer oder automatische Tür-, Tor- und Fensterantriebe.
Den Antrag für Eigenwohnraum stellen Sie beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt. Für Mietwohnraum sind die Regierungen sowie die Städte München, Augsburg und Nürnberg zuständig. Diese Stellen beraten und helfen beim Ausfüllen. Sie benötigen den Antrag auf Anpassung von Wohnraum (Stabau Id) und die Einkommenserklärungen (Stabau IIIa und IIIb). Rechtsgrundlagen sind das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz und die Wohnraum-Förderungsbestimmungen 2023.
Reicht die Wohnung für die Versorgung nicht aus, kann die Krankenkasse nach § 37c SGB V mit Ihnen eine Zielvereinbarung über Nachbesserungsmaßnahmen am Leistungsort schließen. Ein Umbau kann eine solche Nachbesserungsmaßnahme sein. Zur Umsetzung der Zielvereinbarung schuldet die Krankenkasse selbst nur Leistungen nach dem SGB V. Weitere Leistungsträger sollen sich nach dem individuellen Bedarf beteiligen. Die Förderstellen für den Umbau bleiben also Ihre Ansprechpartner.
Wichtig: Beginnen Sie erst mit dem Umbau, wenn Sie die Zusage haben. Das betont auch das Bauministerium in seiner Information in Leichter Sprache.
Bundesprogramme der KfW
Der KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) ist nach Angaben der KfW derzeit nicht mehr beantragbar, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Die KfW kündigt an, dass eine Antragstellung wieder möglich wird, falls 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden. Als Alternative nennt sie den zinsverbilligten Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Prüfen Sie den Stand vor jeder Planung auf der Website der KfW.
Was der KfW-Kredit abdeckt
Der Kredit 159 fördert Investitionen in Baumaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren. Die KfW nennt unter anderem diese Bereiche:
- Wege zum Gebäude, Eingangsbereich und Wohnungszugang,
- Aufzüge, Treppenlifte, Hebe- und Plattformlifte sowie Rampen,
- Raumaufteilung, breitere Türdurchgänge und der Abbau von Schwellen,
- das Badezimmer mit bodengleicher Dusche und Duschsitz.
Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre, die Zinsbindung bis zu zehn Jahre. Den Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner in Ihrer Nähe. Sprechen Sie mit ihm, bevor Sie Verträge mit Handwerkern abschließen. Wohnberatungsstellen unterstützen Sie nach Angaben der KfW bei der Planung der Maßnahmen.
Zuschuss der Pflegekasse kombinieren
Die Pflegekasse kann zusätzlich Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen geben, bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Die Zuschüsse sind subsidiär, andere vorrangige Leistungen gehen also vor. Die Einzelheiten und Voraussetzungen erfragen Sie bei Ihrer Kasse, siehe auch den Ratgeber Pflegekassen in Bayern.
So kombinieren Sie die Förderungen
- Weisen Sie bei der Begutachtung auf den Umbaubedarf hin. Das Gutachten enthält Empfehlungen zur Verbesserung des Wohnumfelds, siehe Medizinischer Dienst Bayern.
- Holen Sie Kostenvoranschläge ein und beantragen Sie den Zuschuss der Pflegekasse und das Baudarlehen vor Beginn der Arbeiten.
- Klären Sie vorab, welche Kosten welcher Förderung zugeordnet werden, damit dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.
- Beamte und ihre Angehörigen prüfen zusätzlich die Beihilfe. Sie erstattet Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, wenn die Pflegeversicherung anteilig einen Zuschuss gezahlt hat, siehe Beihilfe Bayern bei Pflege.
Wohnen Sie zur Miete, haben Sie nach § 554 BGB Anspruch darauf, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Das gilt nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor die Arbeiten beginnen, und halten Sie fest, wer nach einem Auszug für den Rückbau zuständig ist.
Umbau für Beatmung und Rollstuhl
Bei einem beatmeten Angehörigen kommen zu den üblichen Anforderungen weitere hinzu. Das Beatmungsgerät, das Absaugen, Überwachungsgeräte und gegebenenfalls ein Pflegebett brauchen Platz. Das Pflegeteam muss rund um das Bett arbeiten können, und im Notfall müssen Rettungskräfte mit Trage und Rollstuhl durchkommen. Planen Sie deshalb mit dem Pflegedienst und dem Hilfsmittelversorger, bevor der Handwerker kommt, und lassen Sie sich die Maße der Geräte und des Betts nennen.
Diese Punkte sind bei Beatmung und Rollstuhl typischerweise zu prüfen:
- ein stufenloser Zugang zur Wohnung, über Rampe oder Aufzug,
- Türen und Flure mit ausreichender Breite und Bewegungsfläche,
- ein Bad mit bodengleicher Dusche und Platz für Hilfspersonen,
- genügend Steckdosen und eine sichere Stromversorgung für die Geräte,
- ein Raum mit ausreichend Platz für Bett, Geräte und Pflegekraft.
Medizinische Geräte wie das Beatmungsgerät zahlt in der Regel die Krankenkasse, nicht die Wohnraumförderung. Welche Hilfsmittel infrage kommen, erklärt der Ratgeber Hilfsmittel bei Beatmung und Tracheostoma. Brauchen Sie Platz für eine Betreuung rund um die Uhr, sprechen Sie das Raumkonzept mit dem Pflegedienst durch.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für den barrierefreien Umbau in Bayern?
Der Freistaat gewährt ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro, abhängig vom Einkommen. Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen.
Wo beantrage ich das bayerische Baudarlehen?
Für Eigenwohnraum beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt, für Mietwohnraum bei der Regierung oder in München, Augsburg und Nürnberg bei der Stadt.
Darf ich vor der Zusage mit dem Umbau beginnen?
Nein. Das Bauministerium rät, erst nach der Zusage zu beginnen. Bei der KfW ist ein Antrag nur möglich, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Kann ich den Zuschuss der Pflegekasse und das Baudarlehen kombinieren?
Ja, wenn die Maßnahmen beide Förderungen zulassen. Rechnen Sie dieselben Kosten aber nicht doppelt ab, und klären Sie die Zuordnung vorab mit Kasse und Bewilligungsstelle.
Muss mein Vermieter dem Umbau zustimmen?
Als Mieter können Sie nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, sofern sie ihm zumutbar sind.
Planen Sie die Versorgung zu Hause und wissen noch nicht, welche Anforderungen die Wohnung erfüllen muss? Wir beraten Sie zur Intensivpflege zu Hause. Aktuelle freie Kapazitäten finden Sie auf unserer Website.