Pflege in Bayern
Beihilfe Bayern bei Pflege und außerklinischer Intensivpflege
Wie Beamte in Bayern Beihilfe bei Pflege und Intensivpflege erhalten: Bemessungssätze, beihilfefähige Höchstbeträge, Antrag und Eigenanteile im Überblick.

Beamte, Versorgungsempfänger und ihre Angehörigen sind bei Pflegebedürftigkeit oft doppelt abgesichert: durch die Pflegeversicherung und durch die Beihilfe des Freistaats Bayern. Wie beides zusammenspielt, hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab. Besonders bei außerklinischer Intensivpflege lohnt sich die frühe Abstimmung mit der Beihilfestelle.
Zuständig für Beihilfe ist in Bayern das Landesamt für Finanzen (LfF). Dieser Ratgeber erklärt, wie die Bemessungssätze funktionieren, welche Höchstbeträge bei häuslicher Pflege gelten und was Sie bei Intensivpflege beachten. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse behandelt der Ratgeber Pflegekassen in Bayern.
Beihilfe und Pflegeversicherung bei Beamten in Bayern
Wer beihilfeberechtigt ist
Beihilfe erhalten Beamte, Ruhestandsbeamte und deren versorgungsberechtigte Hinterbliebene, solange ihnen Besoldung oder Versorgungsbezüge zustehen. Mitversichert sind Ehegatten oder Lebenspartner, sofern ihre Einkünfte eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten, und die im Familienzuschlag berücksichtigten Kinder. Die Grenze nennt das Gesetz mit 22.648 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Sie kann angepasst werden, den aktuellen Wert nennt Ihnen das LfF.
Bemessungssätze
Die Beihilfe ergänzt die Eigenvorsorge der Beamten. Sie wird als Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen gezahlt (Bemessungssatz). Nach Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) gilt:
- 50 Prozent für Beamte,
- 70 Prozent für Ehegatten oder Lebenspartner sowie für Versorgungsempfänger,
- 80 Prozent für Kinder und eigenständig beihilfeberechtigte Waisen,
- 70 Prozent für einen Beihilfeberechtigten, wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind.
Bei Pflegebedürftigkeit stellt die soziale oder private Pflegeversicherung den Pflegegrad fest. Diese Feststellung ist auch für die Beihilfe maßgeblich. Ohne Leistungsbescheid der Pflegeversicherung zahlt die Beihilfe nicht (§ 40 BayBhV). Auf den Pflegegrad kommt es also doppelt an. Die Pflegekasse und der Medizinische Dienst führen das Verfahren, die Beihilfestelle übernimmt das Ergebnis.
Beihilfefähige Beträge bei häuslicher Pflege
Das LfF nennt in seinem Merkblatt (Stand 1. Juli 2025) folgende monatliche Höchstbeträge:
- Pflege durch geeignete Pflegekräfte, etwa einen Pflegedienst: Pflegegrad 2 bis 796 Euro, Pflegegrad 3 bis 1.497 Euro, Pflegegrad 4 bis 2.012 Euro, Pflegegrad 5 bis 3.352 Euro.
- Pflege durch Angehörige oder Nachbarn (Pauschalbeihilfe): 347, 599, 800 und 990 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5. Pflegegeld aus der Pflegeversicherung wird darauf angerechnet.
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer beihilfefähiger Höchstbetrag von 3.539 Euro im Kalenderjahr.
Hilfsmittel und Wohnumfeld
Beihilfefähig sind nach § 35 BayBhV auch Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, wenn die private oder soziale Pflegeversicherung dafür anteilige Zuschüsse gezahlt hat. Bei privat Pflegeversicherten ist der Betrag beihilfefähig, aus dem der Zuschuss berechnet wurde. Reichen Sie deshalb den Bescheid der Pflegeversicherung mit ein. Wie der Zuschuss zum Umbau funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Barrierefreier Umbau: Förderung in Bayern.
Auch der Entlastungsbetrag ist beihilfefähig. Prüfen Sie die Beträge vor jedem Antrag auf der Seite des LfF, denn sie ändern sich mit den Pflegeleistungen des Bundes.
Intensivpflege: Antrag und Nachweise
Ob die Beihilfe außerklinische Intensivpflege übernimmt, hängt zuerst von Ihrer Krankenversicherung ab. Das Gesetz begrenzt den Beihilfeanspruch bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung auf Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus. Wer gesetzlich versichert ist, erhält die Intensivpflege deshalb als Sachleistung der Krankenkasse nach § 37c SGB V. Die Voraussetzungen erklärt IHM in seinem Ratgeber zu den Voraussetzungen der Intensivpflege.
Anders ist es bei Beamten mit privater Krankenversicherung. Dort tragen Beihilfe und private Versicherung die Kosten gemeinsam. Die Bayerische Beihilfeverordnung regelt häusliche Krankenpflege in § 24. Die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V erwähnt sie in ihrer aktuellen Fassung nicht ausdrücklich. Fragen Sie deshalb vor Beginn der Versorgung schriftlich bei der Beihilfestelle und bei Ihrem privaten Versicherer nach, ob und in welcher Höhe Kosten anerkannt werden. Bewahren Sie die Antwort auf.
So stellen Sie den Antrag
- Bei Pflegebedürftigkeit genügt als Nachweis der Leistungsbescheid der Pflegeversicherung in Kopie, mit Geschäftszeichen.
- Die einzelnen Aufwendungen beantragen Sie mit dem Antragsformular Pflege (H 002).
- Reichen Sie den Antrag online über den Mitarbeiterservice Bayern oder die App „Beihilfe Freistaat Bayern“ ein. Dort erhalten Sie den Bescheid auch elektronisch.
- Bei Intensivpflege sollten Sie zusätzlich ärztliche Verordnung, Rechnungen des Pflegedienstes und den Bescheid Ihrer Versicherung bereithalten.
Beihilfen müssen Sie schriftlich beantragen, entweder auf Papier oder über die Beihilfe-App des Dienstherrn. Gezahlt wird nur zu Aufwendungen, die Sie durch Belege nachweisen. Kopien von Rechnungen genügen. Bei hohen laufenden Kosten, wie sie bei Intensivpflege entstehen, kann das LfF Abschlagszahlungen leisten. Fragen Sie danach, wenn die Vorfinanzierung Ihre Familie belastet.
Beihilfe wird nur gezahlt, soweit sie zusammen mit Leistungen Dritter die beihilfefähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Sachleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Eigenanteile und Zuzahlungen
Die Beihilfe erstattet nur ihren Bemessungssatz. Bei einem Beamten sind das 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest trägt Ihre private Krankenversicherung, soweit sie diese Kosten versichert, oder Sie selbst. Prüfen Sie Ihren Tarif auf eine entsprechende Restkostenabsicherung. Wird ein Angehöriger in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt, gelten für die Beihilfe die Regeln des § 36 BayBhV mit eigenen monatlichen Pauschalbeträgen je Pflegegrad. Lassen Sie sich die aktuellen Werte vom LfF nennen.
Gesetzlich versicherte Erwachsene zahlen für außerklinische Intensivpflege eine Zuzahlung an die Krankenkasse, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Für Arznei-, Verband- und Medizinprodukte behält die Beihilfe 3 Euro je Verordnung ein. Das gilt nicht für Kinder und nicht für gesetzlich Krankenversicherte.
Weitere Hilfen für Familien, etwa das Landespflegegeld, laufen unabhängig von der Beihilfe. Eine Übersicht aller Leistungen finden Sie unter Pflege in Bayern.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe bei Pflege in Bayern?
Das hängt vom Bemessungssatz ab. Er beträgt 50 Prozent für Beamte, 70 Prozent für Ehegatten und Versorgungsempfänger und 80 Prozent für Kinder. Bei zwei oder mehr Kindern liegt er für einen Beihilfeberechtigten bei 70 Prozent.
Brauche ich einen Pflegegrad, um Beihilfe zu bekommen?
Ja. Ohne Leistungsbescheid der privaten oder sozialen Pflegeversicherung gibt es keine Beihilfe zu den Pflegeaufwendungen. Der Bescheid ist auch der Nachweis beim Antrag.
Wo stelle ich den Beihilfeantrag?
Beim Landesamt für Finanzen. Sie können den Antrag online über den Mitarbeiterservice Bayern oder über die App „Beihilfe Freistaat Bayern“ einreichen.
Übernimmt die Beihilfe außerklinische Intensivpflege?
Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse nach § 37c SGB V. Bei privat Versicherten klären Sie vorab schriftlich mit Beihilfestelle und Versicherer, ob und in welcher Höhe Kosten anerkannt werden.
Wie viel zahlt die Beihilfe bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen beihilfefähigen Höchstbetrag von 3.539 Euro im Kalenderjahr.
Unklar, wie die Kosten einer Intensivpflege zu Hause bei Ihnen verteilt werden? Sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, welche Nachweise Kasse und Beihilfestelle in der Praxis erwarten. Erreichen können Sie uns über den Kontakt der Münchener Pflege Holding.