Pflege in Bayern

Pflegestützpunkte in Bayern: alle Regionen im Überblick

Pflegestützpunkte beraten in Bayern kostenfrei und neutral zu allen Fragen der Pflege. Aufgaben nach § 7c SGB XI und Standorte nach Regierungsbezirk (Stand Oktober 2026).

Aktualisiert am
October 13, 2026
· Redaktion Münchener Pflege Holding
Pflegestützpunkte in Bayern: alle Regionen im Überblick

Ein Pflegestützpunkt ist die wohnortnahe Anlaufstelle für alle Fragen rund um Pflege: Pflegegrad, Leistungen, Entlastung, Hilfsmittel, Wohnformen. Die Beratung ist kostenfrei und steht gesetzlich wie privat Versicherten offen. Auch wer noch keinen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt hat, kann sich vorab beraten lassen. Das bestätigt der Medizinische Dienst Bayern ausdrücklich. Besonders hilfreich ist sie, wenn mehrere Leistungsträger beteiligt sind, wie es bei außerklinischer Intensivpflege oft der Fall ist.

Dieser Ratgeber erklärt, was Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI leisten, und listet die Standorte aus der offiziellen Übersicht des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums. Stand: Oktober 2026. Standorte und Erreichbarkeit ändern sich. Prüfen Sie vor dem Besuch die aktuellen Angaben beim jeweiligen Stützpunkt.

Was ein Pflegestützpunkt leistet (§ 7c SGB XI)

Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde das bestimmt. In Bayern sind die Träger nach Angaben des Ministeriums die Pflegekassen und Krankenkassen, die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Bezirke. Das Gesetz nennt drei Aufgaben:

  • Auskunft und Beratung: umfassend und unabhängig zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch, zur Auswahl und Nutzung von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten, einschließlich der Pflegeberatung nach § 7a.
  • Koordinierung: aller Angebote vor Ort, von der Gesundheitsförderung über medizinische und pflegerische Hilfen bis zu sozialen Unterstützungsangeboten, einschließlich Hilfe bei der Inanspruchnahme.
  • Vernetzung: aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, sich an den Stützpunkten zu beteiligen. Die Pflegekassen sollen darauf hinwirken, dass auch die Stellen für Altenhilfe und Hilfe zur Pflege, zugelassene Pflegeeinrichtungen und private Kranken- und Pflegeversicherungen mitmachen. Die Träger sollen Pflegefachpersonen einbinden und nach Möglichkeit Selbsthilfegruppen und Ehrenamtliche beteiligen. Für Sie bedeutet das: Ein gut aufgestellter Stützpunkt kann Fragen zu Kasse, Sozialhilfe und Versorgungsangeboten an einem Ort klären, ohne dass Sie von Amt zu Amt laufen müssen.

Themen für einen Besuch können die Beantragung des Pflegegrads, die Auswahl eines Pflegedienstes, ein Widerspruch gegen einen Bescheid oder Anträge auf Landespflegegeld und Schwerbehindertenausweis sein. Wie der Medizinische Dienst vorgeht, erklärt der Ratgeber Medizinischer Dienst Bayern. Wie die Pflegekassen entscheiden, lesen Sie unter Pflegekassen in Bayern.

Pflegestützpunkte nach Regierungsbezirk

Die folgende Übersicht stammt aus der Liste des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Sie nennt die Region und den Träger des Stützpunkts. Anschriften, Telefonnummern und Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Originalliste. Für einzelne Landkreise und Städte führt die Liste mehrere Standorte, etwa im Landkreis Weilheim-Schongau und im Landkreis Donau-Ries.

Oberbayern

  • Altötting, Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg (Grafing), Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Landsberg am Lech, Miesbach, Mühldorf a. Inn, Landkreis München, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Starnberg, Traunstein, Weilheim-Schongau (Schongau und Weilheim)

Niederbayern und Oberpfalz

  • Niederbayern: Region Landshut
  • Oberpfalz: Regensburg

Franken

  • Mittelfranken: Stadt Ansbach, Schwabach, Nürnberg, Landkreis Roth, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Stadt Fürth, Landkreis Fürth, Erlangen, Altmühlfranken (Weißenburg)
  • Oberfranken: Landkreis Forchheim, Hofer Land, Stadt und Landkreis Bamberg, Coburg, Stadt Bayreuth
  • Unterfranken: Stadt Würzburg, Landkreis Würzburg, Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Schweinfurt, Rhön-Grabfeld, Main-Spessart, Miltenberg, Bad Kissingen, Kitzingen, Haßberge

Schwaben

  • Augsburg, Aichach-Friedberg, Dillingen a.d.Donau, Donau-Ries (Donauwörth und Nördlingen), Günzburg, Memmingen, Neu-Ulm, Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu

Nicht jeder Landkreis ist in der Liste aufgeführt. Wenn Ihr Wohnort nicht aufgeführt ist, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach der Pflegeberatung oder suchen Sie eine Fachstelle für pflegende Angehörige. Mehr dazu im Ratgeber Fachstellen für pflegende Angehörige in Bayern.

Pflegeberatung nach § 7a und Pflegestützpunkt im Vergleich

Beide Angebote sind kostenfrei und ergänzen sich:

  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Jeder, der Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder beantragt hat und erkennbar Beratungsbedarf hat, hat Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Er erfasst den Hilfebedarf, erstellt einen Versorgungsplan, wirkt auf dessen Umsetzung hin und überwacht ihn. Auf Wunsch erfolgt die Beratung zu Hause und unter Einbeziehung der Angehörigen. Die Pflegekasse benennt dafür einen Ansprechpartner.
  • Pflegestützpunkt: Er bündelt die Auskunft mehrerer Träger an einem Ort. Das Gesetz stellt sicher, dass im Stützpunkt auch Pflegeberatung im Sinne von § 7a möglich ist und die Unabhängigkeit der Beratung gewährleistet bleibt.

Für den Alltag heißt das: Ist die Pflegekasse Ihr erster Ansprechpartner für den Versorgungsplan, kann der Pflegestützpunkt die übrigen Leistungen und Anträge mit Ihnen durchgehen. Dort können Sie auch die Begutachtung durch den MD vorbereiten und nach dem Bescheid die passenden Leistungen auswählen. Eine Auswahl der Anlaufstellen bietet auch Pflege in Bayern.

Wer die Stützpunkte fördert

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Pflegestützpunkte, als Regelförderung und als einmalige Anschubfinanzierung für die Errichtung. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Deshalb unterscheiden sich Ausstattung und Öffnungszeiten von Ort zu Ort. Rufen Sie vor dem Besuch an und vereinbaren Sie einen Termin.

Weitere Beratungsangebote neben dem Stützpunkt

  • Fachstellen für pflegende Angehörige: Sie bieten psychosoziale Beratung, längerfristige Begleitung und Entlastungsangebote. Ihre Kontaktdaten veröffentlicht das Landesamt für Pflege.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungs- und Entlastungsangebote, die Sie zum Beispiel mit dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat bezahlen können.
  • Sozialdienst im Krankenhaus: Er plant die Entlassung und leitet die Versorgung ein. Mehr dazu im Ratgeber Entlassmanagement bei Intensivpflege.

So bereiten Sie den Besuch vor

Je besser Sie vorbereitet sind, desto konkreter fällt die Beratung aus. Das hilft besonders, wenn Sie mehrere Anträge gleichzeitig stellen müssen.

  • Bringen Sie den Pflegegradbescheid und das Gutachten mit, falls vorhanden.
  • Notieren Sie Ihre Fragen und die aktuelle Versorgungssituation, auch die Zeiten, zu denen Hilfe nötig ist.
  • Bei Intensivpflege: Nennen Sie die Verordnung, den Pflegedienst und den Stand des Kassenantrags.

Häufige Fragen

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Die Beratung ist kostenfrei und steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, ob gesetzlich oder privat versichert. Sie müssen auch nicht bereits einen Pflegegrad haben, um sich vorab beraten zu lassen.

Wer betreibt die Pflegestützpunkte in Bayern?

Träger sind die Pflege- und Krankenkassen, die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Bezirke, je nach Standort in unterschiedlicher Zusammensetzung.

Worin unterscheiden sich Pflegestützpunkt und Pflegeberatung der Kasse?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein individueller Anspruch mit Versorgungsplan. Der Pflegestützpunkt bündelt Auskunft, Koordinierung und Vernetzung mehrerer Träger vor Ort und bietet ebenfalls Pflegeberatung an.

Gibt es in jeder Region Bayerns einen Pflegestützpunkt?

Nein. Die Liste des Ministeriums enthält Standorte in allen sieben Regierungsbezirken, aber nicht für jeden Landkreis. Fragen Sie sonst bei Ihrer Pflegekasse nach der Pflegeberatung oder bei einer Fachstelle für pflegende Angehörige nach Beratung.

Kann der Berater zu mir nach Hause kommen?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erfolgt auf Wunsch in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der die Person lebt, auch unter Einbeziehung der Angehörigen.

Wenn Ihr Angehöriger nach einem Klinikaufenthalt außerklinische Intensivpflege braucht, sprechen wir die Überleitung gern mit Pflegestützpunkt, Sozialdienst und Kasse ab. Nehmen Sie dafür Kontakt mit der Münchener Pflege Holding auf.

Quellen