Pflege in Bayern
Schwerbehindertenausweis in Bayern: Antrag beim ZBFS
In Bayern stellen Sie den Antrag auf Schwerbehindertenausweis beim ZBFS, online oder per Post. Ablauf, Unterlagen, Merkzeichen bei Beatmung und Vorteile im Überblick.

Wer dauerhaft beatmet wird oder rund um die Uhr Intensivpflege braucht, kommt für einen Schwerbehindertenausweis oft in Betracht. Er sichert Nachteilsausgleiche, vom Parkausweis über die Freifahrt bis zur Kfz-Steuerbefreiung. In Bayern ist dafür das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig.
Der Ausweis ist unabhängig vom Pflegegrad und wird separat beantragt. Der Pflegegrad bringt Leistungen der Pflegekasse, der Schwerbehindertenausweis Rechte und Vergünstigungen im Alltag. Das Landespflegegeld richtet sich dagegen allein nach dem Pflegegrad. Dieser Ratgeber zeigt den Weg beim ZBFS Schritt für Schritt.
Zuständigkeit des ZBFS und Antrag
Das ZBFS stellt in Bayern den Grad der Behinderung (GdB) fest und stellt den Schwerbehindertenausweis aus. Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindestens 50 hat. Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. Beeinträchtigungen, die kürzer als sechs Monate dauern, zählen nicht als Behinderung.
So stellen Sie den Antrag
- Online: Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung ist online möglich, ohne Registrierung oder Anmeldung.
- Per Post: Sie füllen das PDF-Formular am Computer aus, drucken es, unterschreiben es und senden es mit allen Unterlagen an das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Scanstelle Regensburg, 93044 Regensburg.
- Nur Ausweis: Ist der GdB bereits festgestellt und fehlt nur der Ausweis, beantragen Sie ihn über das Kontaktformular des ZBFS und laden dort ein Lichtbild hoch.
Unterlagen, die den Antrag beschleunigen
Das ZBFS wertet medizinische Unterlagen aus. Legen Sie sie dem Antrag gleich bei. Besonders hilfreich sind Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte sowie Pflegegutachten. Die Unterlagen sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Atteste, die nur Diagnosen nennen, aber nichts über Funktionseinschränkungen aussagen, genügen nicht. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes kann hier gute Dienste leisten.
Ablauf und Dauer
Nach dem Eingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Fehlende Unterlagen fordert das ZBFS bei Ihren Ärzten an, wenn Sie dazu eingewilligt haben. Danach bewertet der Ärztliche Dienst Ihren Gesundheitszustand nach den Regeln der Versorgungsmedizin-Verordnung. Eine persönliche Untersuchung ist nur selten nötig. Am Ende steht ein Bescheid mit GdB und gegebenenfalls Merkzeichen. Wie lange das dauert, hängt vom Einzelfall ab. Das ZBFS rechnet im Regelfall mit einigen Monaten. Steht eine Operation oder Reha bevor, kann es sinnvoll sein, mit dem Antrag bis danach zu warten. Besprechen Sie das mit den behandelnden Ärzten. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Der Ausweis selbst
Der Ausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben und braucht ein aktuelles Foto. Grad der Behinderung und Merkzeichen stehen auf der Rückseite. Das Merkzeichen B steht auf der Vorderseite. Ein Ausweis ist normalerweise einfarbig grün. Besteht wegen der Merkzeichen ein Anspruch auf Freifahrt im Nahverkehr, ist er grün-orange.
Wenn der GdB unter 50 liegt
Bei einem GdB unter 50 gibt es keinen Ausweis. Wer einen GdB von 30 oder 40 hat, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, wenn er ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kann. Die Gleichstellung beantragen Sie nicht beim ZBFS, sondern bei der Agentur für Arbeit.
Merkzeichen bei Beatmung und Intensivpflege
Merkzeichen sind Buchstaben im Ausweis, die besondere Beeinträchtigungen belegen und bestimmte Rechte auslösen. Was jedes einzelne Merkzeichen bringt, erklärt der Ratgeber Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Hier geht es nur um die Zeichen, die bei Beatmung und Intensivpflege besonders oft eine Rolle spielen.
- H (hilflos): Wer von der Pflegeversicherung in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft wurde, erhält nach Angaben des ZBFS stets das Merkzeichen H. Bei Pflegegrad 3 kommt es auf den Einzelfall an, bei Pflegegrad 2 liegt noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechts vor. Bei Kindern gelten besondere Kriterien.
- aG (außergewöhnlich gehbehindert): Das setzt voraus, dass die mobilitätsbezogene Beeinträchtigung allein einen GdB von 80 bedingt und die Person sich außerhalb des Fahrzeugs dauernd nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung fortbewegen kann. Dazu zählen Menschen, die aus medizinischer Notwendigkeit dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Ein Rollator reicht nicht.
- B (Begleitperson): Das erhalten Schwerbehinderte, die in öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig Hilfe brauchen. Hilfebedarf beim Einkaufen oder beim Arzt zählt dafür nicht.
- G (gehbehindert): Das trifft unter anderem bei schweren inneren Leiden zu, etwa wenn die Herzleistung schon bei leichter Belastung beeinträchtigt ist.
- RF (Rundfunkbeitrag): Dafür gelten enge Voraussetzungen. Wer Veranstaltungen mit Begleitperson oder Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl noch besuchen könnte, erhält es nicht.
Ob Ihr Angehöriger ein Merkzeichen erhält, entscheidet das ZBFS im Einzelfall. Beschreiben Sie deshalb im Antrag und in den Berichten konkret, wie die Beatmung oder das Tracheostoma den Alltag einschränken: rund um die Uhr nötige Überwachung, Absaugen, eingeschränkte Mobilität, Notwendigkeit, Beatmungsgerät und Notfallausrüstung mitzuführen. Hilfsmittel zur Versorgung erklärt der Ratgeber Hilfsmittel bei Beatmung und Tracheostoma.
Vorteile im Alltag in Bayern
Die Nachteilsausgleiche hängen vom GdB und von den Merkzeichen ab. Sie betreffen Mobilität und Verkehr, das Arbeitsleben, Steuern sowie Haus und Wohnen. Das ZBFS fasst sie in der Broschüre „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ zusammen. Nach Angaben des ZBFS sind im Verkehr insbesondere diese Vorteile möglich:
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr: mit den Merkzeichen G und aG mit Eigenbeteiligung, mit H ohne Eigenbeteiligung. Dafür stellt das ZBFS den grün-orangen Ausweis aus.
- Kfz-Steuer: Mit aG und H sind Sie von der Kfz-Steuer befreit. Mit G können Sie wahlweise statt der Freifahrt eine Ermäßigung der Kfz-Steuer nutzen.
- Parken: Mit aG dürfen Sie auf Behindertenparkplätzen parken. Den Parkausweis stellt die Wohnortgemeinde aus.
- Begleitperson: Mit B reist eine Begleitperson im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich mit.
- Rundfunkbeitrag: Mit RF wird der Beitrag auf Antrag auf ein Drittel ermäßigt. Den Antrag stellen Sie beim Beitragsservice.
Einen Überblick über alle Anlaufstellen und Leistungen gibt der Ratgeber Pflege in Bayern.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich den Schwerbehindertenausweis in Bayern?
Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Sie können den Antrag online ohne Registrierung stellen oder das PDF-Formular ausdrucken und an die Scanstelle Regensburg schicken.
Ab welchem Grad der Behinderung gibt es einen Ausweis?
Ab einem GdB von 50. Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt.
Wie lange dauert das Verfahren beim ZBFS?
Das lässt sich nicht genau vorhersagen. Das ZBFS rechnet im Regelfall mit einigen Monaten. Aussagekräftige Unterlagen, die nicht älter als zwei Jahre sind, beschleunigen das Verfahren.
Bekomme ich bei Pflegegrad 4 oder 5 automatisch das Merkzeichen H?
Nach Angaben des ZBFS ja. Wer in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft wurde, erhält stets das Merkzeichen H. Bei Pflegegrad 3 prüft das ZBFS den Einzelfall.
Hilft der Pflegegrad beim Antrag auf den Schwerbehindertenausweis?
Pflegegutachten gehören zu den Unterlagen, die das ZBFS besonders hilfreich findet. Der Pflegegrad ersetzt die Feststellung des GdB aber nicht, beides läuft getrennt.
Wir begleiten Familien auch bei den ersten Schritten rund um Anträge und Nachweise. Wenn Sie Fragen zur Versorgung zu Hause haben, nehmen Sie Kontakt mit der Münchener Pflege Holding auf.