Pflege in Bayern
Heimaufsicht in Bayern (FQA): Was sie bei Intensiv-WGs prüft
Die FQA ist in Bayern die Heimaufsicht. Welche Aufgaben sie nach dem PfleWoqG hat, wie sie ambulant betreute Intensiv-WGs prüft und wo Sie Beschwerden anbringen.

Die Heimaufsicht in Bayern heißt Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht, kurz FQA. Sie ist bei den Landratsämtern und den kreisfreien Städten angesiedelt. Ihre Aufgabe: Bewohner von Heimen und Mieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften schützen und die Qualität der Betreuung sichern.
Für Familien, die einen Angehörigen mit Beatmung oder Tracheostoma in einer Wohngemeinschaft versorgen lassen möchten, ist die FQA wichtig. Sie prüft nicht, ob die Krankenkasse zahlt, sondern ob die Wohnform die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlage, die Besonderheiten bei Intensiv-WGs und die Wege für Beschwerden.
Aufgaben der FQA nach dem PfleWoqG
Rechtsgrundlage ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG). Zuständige Behörde für die Durchführung ist nach Art. 24 PfleWoqG die Kreisverwaltungsbehörde, also Landratsamt oder kreisfreie Stadt. Die Regierungen sind Aufsichtsbehörden und zugleich übergeordnete Beschwerdestellen.
Das Gesetz verfolgt unter anderem diese Ziele:
- die Würde, Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen vor Beeinträchtigung schützen,
- Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe wahren und fördern,
- eine Betreuung und Wohnqualität nach dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse sichern,
- die Mitwirkung der Bewohner und Mieter gewährleisten und die Beratung unterstützen.
Stationäre Einrichtungen
Für stationäre Einrichtungen enthält Art. 3 PfleWoqG Qualitätsanforderungen an den Betrieb. Dazu gehört ausreichend fachlich geeignetes Personal. Bei außerklinischer Intensivpflege müssen Träger außerdem die einschlägigen Anforderungen an die ärztliche, gesundheitliche und pflegerische Betreuung schwerstpflegebedürftiger oder beatmungspflichtiger Menschen und den sachgerechten Umgang mit medizinischen Geräten beachten.
Wohngemeinschaften
Auch ambulant betreute Wohngemeinschaften stehen unter Aufsicht der FQA, aber mit anderen Regeln. Welche das sind, erklärt der nächste Abschnitt.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften mit Intensivpflege
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ermöglicht pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt. Das PfleWoqG unterscheidet zwei Formen:
- Selbstgesteuerte Wohngemeinschaft: Die Mieter oder ihre gesetzlichen Vertreter bestimmen selbst. Sie wählen Pflege- und Betreuungsdienst sowie Art und Umfang der Leistungen frei. Der Pflegedienst hat nur Gaststatus und keine Büroräume in oder in enger räumlicher Verbindung zur Wohngemeinschaft. Die Wohngemeinschaft ist baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig. Höchstens zwölf pflege- oder betreuungsbedürftige Personen leben dort. Dann gelten die vergleichsweise schlanken Vorschriften des Dritten Teils des Gesetzes.
- Trägergesteuerte Wohngemeinschaft: Liegen die Voraussetzungen der Selbststeuerung nicht vor oder wohnen mehr als zwölf Personen dort, gelten wie bei stationären Einrichtungen die strengeren Bestimmungen des Zweiten Teils.
In einer selbstgesteuerten Wohngemeinschaft bilden alle Mieter, bei Bedarf vertreten durch ihre Angehörigen oder Betreuer, ein Gremium der Selbstbestimmung. Es regelt die Angelegenheiten des täglichen Lebens. Vermieter und Pflegedienst haben dort kein Stimmrecht.
Worauf Familien bei der Auswahl achten
Fragen Sie vor dem Einzug, ob die Wohngemeinschaft der FQA angezeigt ist und ob es ein Gremium der Selbstbestimmung gibt. Prüfen Sie, ob Sie den Pflegedienst frei wählen können und ob der Mietvertrag unabhängig vom Pflegevertrag besteht. Dieses Merkmal nennt das Ministerium bei seinem Praxisbeispiel einer selbstbestimmten Wohngemeinschaft. Ein Büro des Pflegedienstes in der Wohngemeinschaft spricht gegen die Selbststeuerung. Lassen Sie sich Konzeption und Musterverträge zeigen.
Anzeige der Gründung
Wer eine selbstgesteuerte Wohngemeinschaft gründen will, muss das spätestens drei Monate vor der Gründung der zuständigen Behörde anzeigen, mit den Pflegegraden der Mieter. Die Anzeige enthält eine Konzeption, Musterverträge zur Wohnraumüberlassung und zu den Pflege- und Betreuungsleistungen sowie ein Leistungsangebot.
Intensivpflege und Krankenkasse
Für die Krankenkasse ist neben der Aufsicht durch die FQA auch relevant, ob die Versorgung in einer geeigneten Wohneinheit stattfindet. Das Gesetz nennt Wohneinheiten, die ein Leistungserbringer für mindestens zwei Versicherte mit Anspruch auf Intensivpflege betreibt. Wie die Kosten einer solchen Versorgung verteilt werden, ist nicht Sache der FQA. Mehr zur Finanzierung lesen Sie im Ratgeber Pflegekassen in Bayern. Wie Sie einen Platz in Bayern finden, erklärt der Ratgeber Intensivpflegeplatz finden in Bayern.
Prüfungen, Beschwerden und Ansprechpartner
Prüfungen in Wohngemeinschaften
Die zuständige Behörde soll die Qualität der Betreuung und Pflege in ambulant betreuten Wohngemeinschaften grundsätzlich einmal im Jahr überprüfen, angemeldet oder unangemeldet. Dabei darf sie die Gemeinschaftsräume betreten, mit Mietern oder dem Gremium sprechen und Unterlagen einsehen. Private Räume betritt sie nur mit Zustimmung der Mieter. Bei der ersten Regelprüfung stellt sie fest, ob die Voraussetzungen einer selbstgesteuerten Wohngemeinschaft vorliegen.
Der ambulante Pflegedienst muss sicherstellen, dass seine Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechen, besonders beim Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln, bei Hygiene und Ernährung. Bei Mängeln kann die Behörde Anordnungen erlassen. Reichen sie nicht aus, kann sie dem Pflegedienst die Tätigkeit oder dem Initiator den Betrieb der Wohnform untersagen. Die Mieter werden vorher angehört.
Prüfungen in stationären Einrichtungen
Stationäre Einrichtungen prüft die Behörde wiederkehrend oder anlassbezogen, in der Regel unangemeldet und jederzeit. Die Prüfer dürfen dabei mit Bewohnern sprechen und Unterlagen einsehen. Die Feststellungen halten sie in einem Ergebnisprotokoll fest. Es bezieht sich auf die festgelegten Qualitätsbereiche und nennt Strukturdaten und allgemeine Informationen. In die Feststellungen sollen mindestens zehn Bewohner einbezogen werden, ausgewählt nach Risikofaktoren und Unterstützungsbedarf. Personenbezogene Daten werden anonymisiert. Prüfungsmaßstab ist der allgemein anerkannte Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse.
An wen Sie sich wenden
- Die örtliche FQA beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt. Sie berät und prüft.
- Die Regierung Ihres Regierungsbezirks als übergeordnete Beschwerdestelle.
- Die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern, die das Gesundheits- und Pflegeministerium beauftragt hat. Sie informiert und berät neutral und kostenfrei.
- Pflege-SOS Bayern hilft vor allem bei Beschwerden zur pflegerischen Versorgung in stationären Einrichtungen.
Beschweren Sie sich zuerst beim Pflegedienst oder im Gremium, wenn Sie Mängel bemerken. Dokumentieren Sie Vorfälle mit Datum und Uhrzeit. Hilft das nicht, wenden Sie sich an die FQA. Einen Überblick über alle Stellen bietet Pflege in Bayern.
Häufige Fragen
Wofür ist die FQA zuständig?
Die FQA ist die Heimaufsicht in Bayern. Sie berät und prüft stationäre Einrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe und ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz.
Wie oft prüft die FQA eine ambulant betreute Wohngemeinschaft?
Die Behörde soll die Qualität grundsätzlich einmal im Jahr überprüfen, angemeldet oder unangemeldet. Private Räume betritt sie nur mit Zustimmung der Mieter.
Wie viele Personen dürfen in einer selbstgesteuerten Wohngemeinschaft leben?
Nach dem PfleWoqG höchstens zwölf pflege- oder betreuungsbedürftige Personen. Bei mehr Personen gelten die Regeln für stationäre Einrichtungen.
Muss eine Intensiv-WG bei der FQA angezeigt werden?
Ja. Die Initiatoren einer selbstgesteuerten Wohngemeinschaft müssen die Gründung spätestens drei Monate vorher anzeigen, mit den Pflegegraden der Mieter, einer Konzeption und Musterverträgen.
Wohin kann ich mich bei Mängeln wenden?
An die örtliche FQA beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt. Die Regierung ist übergeordnete Beschwerdestelle. Bei Beschwerden in stationären Einrichtungen hilft auch Pflege-SOS Bayern.
Die Münchener Pflege Holding versorgt Menschen mit Beatmung und Tracheostoma zu Hause und in Wohnformen. Welche Plätze aktuell frei sind, zeigen unsere freien Kapazitäten. Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns über den Kontakt.