Für Familien
Pflegekurse für Angehörige in Bayern
Pflegekassen müssen Angehörigen kostenlose Pflegekurse anbieten, auf Wunsch auch zu Hause. So finden Sie Angebote in Bayern und die Anleitung zur Beatmung.

Pflegende Angehörige müssen die Pflege nicht allein lernen. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Schulungskurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten, und zwar ohne Kosten für die Teilnehmer. Das gilt auch dann, wenn ein Familienmitglied mit Beatmung oder Tracheostoma zu Hause lebt.
Dieser Beitrag erklärt den Anspruch, zeigt, wo Sie in Bayern Kurse und Beratung finden, und trennt den allgemeinen Pflegekurs von der fachlichen Anleitung für die Beatmung, die der Pflegedienst übernimmt.
Anspruch auf kostenlose Pflegekurse (§ 45 SGB XI)
Nach § 45 SGB XI führen die Pflegekassen für Angehörige und sonstige an ehrenamtlicher Pflege interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durch. Die Kurse sollen Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern, Fertigkeiten für die eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln und körperliche wie seelische Belastungen mindern oder ihnen vorbeugen.
Drei Punkte aus dem Gesetz sind für Familien besonders nützlich:
- Schulung zu Hause: Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung in der häuslichen Umgebung statt. Bei Menschen mit Beatmung ist das oft die einzige praktikable Form, weil Technik und Pflegebett vor Ort gebraucht werden.
- Digitale Kurse: Die Pflegekassen sollen auch digitale Pflegekurse anbieten. Die Pflicht zu Kursen vor Ort bleibt davon unberührt.
- Anbieter: Die Pflegekasse kann die Kurse selbst, gemeinsam mit anderen Kassen oder über beauftragte Einrichtungen durchführen. Wer den Kurs konkret anbietet, kann also je nach Kasse und Region verschieden sein.
Ein Pflegegrad ist für den Kursbesuch nach dem Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich vorausgesetzt. Wenden Sie sich an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person und fragen Sie nach aktuellen Terminen, Orten und digitalen Angeboten. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann Ihnen dabei ebenfalls weiterhelfen.
Angebote in Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention verweist darauf, dass die Pflegekassen Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten. Kursanbieter oder Termine nennt die Seite des Ministeriums nicht. Sie finden Angebote deshalb über diese Stellen:
- Ihre Pflegekasse: Sie nennt Kursanbieter in Ihrer Nähe und digitale Formate.
- Pflegestützpunkte: Sie beraten kostenlos und kennen die örtlichen Angebote. Eine Übersicht bietet unser Beitrag zu den Pflegestützpunkten in Bayern.
- Fachstellen für pflegende Angehörige: Laut Staatsministerium gibt es in Bayern rund 100 dieser Stellen. Sie bieten psychosoziale Beratung, Begleitung und Entlastungsangebote. Wie sie arbeiten und wie Sie die passende Stelle finden, steht in unserem Beitrag zu den Fachstellen für pflegende Angehörige.
- Pflegefinder Bayern: Die Online-Plattform des Freistaats listet auch Beratungsangebote, darunter Pflegestützpunkte und Fachstellen.
Je nach Anbieter vermitteln Pflegekurse Grundlagen wie Lagerung, Körperpflege und den Umgang mit Hilfsmitteln. Das Staatsministerium hebt außerdem den Austausch mit anderen Angehörigen in gleicher Lage hervor. Pflegekurse ersetzen aber keine Einweisung in medizinische Geräte. Dafür ist der nächste Abschnitt entscheidend.
So gehen Sie praktisch vor:
- Rufen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person an und fragen Sie nach Pflegekursen, bevorzugt als Schulung zu Hause.
- Klären Sie, ob der Kurs digital oder vor Ort stattfinden soll, und ob mehrere Angehörige teilnehmen können.
- Besprechen Sie parallel mit der Pflegeberatung, welche weiteren Leistungen und Entlastungsangebote für Ihre Situation infrage kommen.
- Halten Sie Ihre Fragen schriftlich fest und bringen Sie sie zum Kurs oder zur Anleitung mit.
Wer neben der Schulung auch eine Pause braucht, findet Optionen in unserem Beitrag zur Kurzzeitpflege mit Beatmung in Bayern. Pflegekurse, Beratung und Entlastungsangebote ergänzen sich: Der Kurs stärkt Ihre Sicherheit im Alltag, die Fachstelle entlastet Sie seelisch, und die Pflegeleistungen geben Ihnen Zeit zurück. Je früher Sie diese Bausteine nutzen, desto geringer ist die Gefahr, dass Sie die Pflege über Monate allein tragen und erst bei Erschöpfung Hilfe suchen.
Schulung zur Beatmung zu Hause
Ein allgemeiner Pflegekurs bereitet Sie nicht auf Beatmungsgerät, Absaugung und Trachealkanüle vor. Diese Kompetenz erwerben Angehörige in der individuellen Anleitung, und sie gehört zur außerklinischen Intensivpflege selbst: Zu den Leistungsinhalten der AKI zählt laut AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ausdrücklich die Anleitung der An- und Zugehörigen zur Stärkung ihrer Versorgungskompetenzen im Umgang mit der Erkrankung (§ 3 Abs. 1 Nr. 10).
Wer das übernimmt, hängt von der Situation ab:
- Der Pflegedienst: Die Pflegefachkräfte, die Ihren Angehörigen versorgen, leiten Sie an Ort und Stelle an, zum Beispiel beim Sekretmanagement oder im Notfallmanagement.
- Die Klinik vor der Entlassung: Wenn absehbar ist, dass Sie Aufgaben übernehmen, sollten Sie schon im Entlassmanagement nach einer Einweisung fragen.
- Das Versorgungsnetzwerk: Die AKI-Richtlinie nennt Atmungstherapeuten und Hilfsmittelversorger ausdrücklich als Teil des Netzwerks um den Patienten.
Zur Anleitung zählt auch das richtige Verhalten im Notfall. Die Einleitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen und das Krisenmanagement sind laut AKI-Richtlinie Teil der Behandlungspflege. Fragen Sie den Pflegedienst deshalb, welche Handgriffe Sie im Ernstfall beherrschen sollten, bis die Fachkraft eingreift, und lassen Sie sich diese mehrfach zeigen. Üben Sie sie am besten gemeinsam und wiederholt, nicht nur einmal bei der Einarbeitung.
Besonders betont die Richtlinie die Anleitung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen. Hier sollen Angehörige die Versorgung ausdrücklich ermöglicht bekommen (AKI-Richtlinie, § 1 Abs. 3). Informationen zur Versorgung von Kindern bietet IHM unter Kinderintensivpflege.
Wichtig ist die Freiwilligkeit. Die Beteiligung von Angehörigen an der Behandlungspflege muss ermöglicht werden, wenn Patient und Angehörige das wünschen und die fachgerechte Versorgung auch unter Berücksichtigung der Familiensituation gewährleistet ist (AKI-Richtlinie, § 12 Abs. 6). Sie sind aber nicht verpflichtet, Aufgaben zu übernehmen. Die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft bleibt Leistung der Krankenkasse.
Als Einstieg in die Themen Trachealkanüle und Tracheostoma eignet sich der IHM-Ratgeber zum Tracheostoma. Er ersetzt keine praktische Anleitung durch eine Fachkraft.
Zur Entlastung im Alltag gehört auch Austausch mit Gleichbetroffenen. Gruppen nach Krankheitsbild nennt unser Beitrag zur Selbsthilfe für Angehörige in Bayern.
Häufige Fragen
Was kostet ein Pflegekurs für Angehörige?
Nichts. Die Pflegekassen führen die Kurse unentgeltlich durch (§ 45 SGB XI). Fragen Sie vor der Anmeldung dennoch bei Ihrer Pflegekasse nach, damit der Kurs über sie abgerechnet wird.
Kann die Schulung bei uns zu Hause stattfinden?
Ja, auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung in der häuslichen Umgebung statt. Das ist gesetzlich vorgesehen.
Gibt es Pflegekurse auch online?
Ja. Die Pflegekassen sollen auch digitale Pflegekurse anbieten. Die Pflicht zu Kursen vor Ort bleibt bestehen.
Muss ich als Angehöriger Beatmungspflege übernehmen?
Nein. Angehörige können sich beteiligen, wenn alle Beteiligten das wünschen und die fachgerechte Versorgung gesichert ist. Eine Pflicht besteht nicht, und die Pflegefachkraft bleibt zuständig.
Wer zeigt mir den Umgang mit dem Beatmungsgerät?
In der Regel die Pflegefachkräfte des Pflegedienstes. Die Anleitung der Angehörigen ist ein Leistungsinhalt der außerklinischen Intensivpflege. Zusätzlich können Klinik, Atmungstherapeuten und Hilfsmittelversorger einweisen.
Planen Sie die Versorgung zu Hause und möchten wissen, wie die Anleitung bei uns abläuft? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, oder prüfen Sie direkt die freien Kapazitäten.