Für Familien
Kurzzeitpflege mit Beatmung in Bayern
Kurzzeitpflegeplätze mit Beatmung sind knapp. Warum das so ist, wie Sie in Bayern suchen und wie die Verhinderungspflege zu Hause als Ausweg funktioniert.

Die Pflegeperson fällt aus, ein Urlaub steht an oder die Kräfte reichen nicht mehr: Dann brauchen Familien eine Vertretung. Bei Menschen mit Beatmung oder Trachealkanüle wird das schnell zum Problem, denn die Versorgung verlangt Fachkräfte, Geräte und Erfahrung, die nicht jede Einrichtung hat.
Dieser Beitrag erklärt, warum Kurzzeitpflegeplätze mit Beatmung knapp sind, wie Sie in Bayern danach suchen und warum die Verhinderungspflege zu Hause oft der praktikablere Weg ist. Zahlen zu Ansprüchen stammen aus dem SGB XI, Stand Oktober 2026.
Warum Kurzzeitpflegeplätze mit Beatmung selten sind
Kurzzeitpflege ist im Gesetz eine Pflege in einer vollstationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist. Sie steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu, für längstens acht Wochen je Kalenderjahr (§ 42 SGB XI). Der Anspruch besteht auch ohne Beatmung. Mit Beatmung kommen aber Anforderungen hinzu:
- Qualifiziertes Personal. Außerklinische Intensivpflege (AKI) darf nur von dafür besonders qualifizierten Pflegefachkräften erbracht werden. Die Anforderungen regeln die Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V.
- Ständige Anwesenheit. Leistungsinhalt der AKI ist die permanente Interventionsbereitschaft und Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft (AKI-Richtlinie des G-BA, § 3 Abs. 1).
- Infrastruktur. Die Richtlinie verlangt geeignete Rahmenbedingungen, baulich, personell und organisatorisch, sowie eine stabile fach- und sachgerechte Infrastruktur (§ 3 Abs. 5).
- Kurze Aufenthalte. Für wenige Wochen müssen Einrichtungen Personal, Geräte und Notfallabläufe auf einen Gast einstellen, den sie nicht kennen.
Diese Anforderungen erklären, warum nicht jede Einrichtung Beatmungspatienten aufnehmen kann. Eine amtliche Übersicht über Kurzzeitpflegeplätze mit Beatmung in Bayern haben wir nicht gefunden. Gehen Sie deshalb davon aus, dass Sie jede Einrichtung gezielt nach ihrer Erfahrung fragen müssen.
Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus, Kosten und allgemeine Platzsuche behandeln wir hier nicht. Dafür gibt es den Beitrag Kurzzeitpflege: Anspruch, Kosten und wie man einen Platz findet.
Kurzzeitpflegeplätze mit Beatmung in Bayern
Wir nennen hier keine einzelnen Einrichtungen. Ob eine Einrichtung Beatmungspatienten aufnimmt, ändert sich mit Personal und Belegung. Sie erfahren es zuverlässig nur direkt vom Haus. So gehen Sie vor:
- Pflegefinder Bayern nutzen. Die Online-Pflegebörse des Freistaats lässt Sie nach Kurzzeitpflege filtern und bis zu drei Anbieter parallel anfragen. Das Ministerium weist darauf hin, dass eine bayernweite Suche derzeit nicht möglich ist und über das Portal keine verbindliche Platzreservierung erfolgt. Mehr dazu im Beitrag Pflegefinder Bayern.
- Anbieter direkt fragen. Rufen Sie Einrichtungen an und fragen Sie konkret: Nehmen Sie Gäste mit invasiver Beatmung oder Trachealkanüle auf? Wie wird die Fachkraft sichergestellt? Wer bedient das Gerät?
- Einrichtungen der Behindertenhilfe einbeziehen. In begründeten Einzelfällen besteht der Anspruch auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, wenn eine Pflege in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist (§ 42 Abs. 3 SGB XI).
- Pflegeberatung einschalten. Die Pflegeberatung der Pflegekasse und die Pflegestützpunkte kennen Einrichtungen in der Region und helfen bei Anträgen.
Das Staatsministerium nennt außerdem das Förderprogramm PflegesoNah, das unter anderem Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze fördert. Ob damit Plätze für Beatmung entstanden sind, klärt nur die Nachfrage vor Ort.
Bereiten Sie das Gespräch mit der Einrichtung vor. Halten Sie Diagnose, Beatmungsform, Geräte, Absaugbedarf, Medikamente, Pflegegrad und die aktuelle Verordnung bereit. Fragen Sie nach Aufnahmedauer, Tagessatz, Eigenanteil, Mitbringen eigener Geräte und danach, wie die Einrichtung im Notfall vorgeht. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Zusage.
Klären Sie vor der Aufnahme schriftlich, wer die Beatmungspflege während des Aufenthalts bezahlt. Nach der AKI-Richtlinie kann für Zeiten in Einrichtungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst Behandlungspflege schulden, keine AKI verordnet werden. Das prüft die Krankenkasse im Einzelfall (§ 1 Abs. 5). Zur Kurzzeitpflege selbst übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und Behandlungspflege bis zur Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags (§ 42 Abs. 2 SGB XI). Fragen Sie beide Kassen, bevor Sie buchen.
Verhinderungspflege zu Hause als Ausweg
Wenn kein Kurzzeitpflegeplatz zu finden ist, bleibt die Verhinderungspflege. Sie holt die Vertretung in die Wohnung. Das ist bei Beatmung oft sinnvoller, weil das Kind oder der Erwachsene in vertrauter Umgebung und mit eingespielten Geräten bleibt.
Die Eckdaten nach § 39 SGB XI und § 42a SGB XI:
- Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und eine Pflegeperson, die wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist.
- Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr.
- Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr.
- Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Erstattungsantrag mit Kostennachweis muss aber bis zum Ablauf des Folgejahres gestellt werden.
- Ersatzpflege durch Verwandte bis zum zweiten Grad, Verschwägerte oder Personen im gemeinsamen Haushalt ist gedeckelt. Übernehmen sie die Pflege nicht erwerbsmäßig, bleibt es regelmäßig bei höchstens dem Pflegegeld für bis zu zwei Monate, zuzüglich nachgewiesener notwendiger Aufwendungen, insgesamt maximal im Rahmen des Jahresbetrags.
Bei AKI wird die Vertretung oft schon über den Pflegedienst organisiert. Die Pflegefachkraft der Krankenkassenleistung ist dann ohnehin vor Ort, und die Familie wird entlastet. Verhinderungspflege hilft vor allem für Zeiten und Aufgaben, die nicht von der Verordnung abgedeckt sind. Sprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst, welche Stunden die Verordnung abdeckt und wo Lücken bleiben.
Planen Sie Auszeiten möglichst früh im Jahr und sprechen Sie sie mit dem Pflegedienst ab. So bleibt Zeit, Personal einzuteilen und die Vertretung einzuarbeiten. Für einen Notfall, etwa bei Krankheit der Pflegeperson, sollten Sie einen Plan im Haus haben: Telefonnummern von Pflegedienst und Arzt, aktuelle Medikationsliste und eine kurze schriftliche Beschreibung der Abläufe.
Zur praktischen Ausschöpfung des Betrags lesen Sie Verhinderungspflege voll ausschöpfen. Weitere Entlastungsangebote für Bayern stehen im Beitrag zu den Fachstellen für pflegende Angehörige. Wenn Sie zunächst einen Versorgungsplatz suchen, hilft Intensivpflegeplatz finden in Bayern.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich Kurzzeitpflege nutzen?
Der Anspruch ist auf acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt und besteht für die Pflegegrade 2 bis 5 (§ 42 SGB XI).
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr als Gemeinsamer Jahresbetrag, ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI).
Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?
Nein. Der Antrag auf Erstattung samt Kostennachweis muss bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt (§ 39 SGB XI).
Kann ein Angehöriger die Verhinderungspflege übernehmen?
Ja, mit Grenzen. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad, Verschwägerten und Personen im gemeinsamen Haushalt wird nicht erwerbsmäßige Ersatzpflege regelmäßig nur bis zur Höhe des Pflegegeldes für bis zu zwei Monate erstattet, dazu kommen nachgewiesene notwendige Aufwendungen.
Wer bezahlt die Beatmungspflege in der Kurzzeitpflege?
Das hängt vom Einzelfall ab. Nach der AKI-Richtlinie kann für Aufenthalte in Einrichtungen mit eigenem gesetzlichem Anspruch auf Behandlungspflege keine AKI verordnet werden. Die Krankenkasse prüft das im Einzelfall. Klären Sie es vorab mit Kranken- und Pflegekasse.
Planen Sie eine Auszeit und möchten wissen, ob die Vertretung über unseren Pflegedienst möglich ist? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder prüfen Sie die freien Kapazitäten.