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Pflegefinder Bayern: Pflegeangebote online finden

Die staatliche Online-Pflegebörse zeigt Pflegeangebote in Bayern, ersetzt aber keine Platzzusage. So suchen Sie damit nach ambulanter Intensivpflege.

Aktualisiert am
September 22, 2026
· Redaktion Münchener Pflege Holding
Pflegefinder Bayern: Pflegeangebote online finden

Der Pflegefinder ist die Online-Pflegebörse des Freistaats Bayern. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat ihn initiiert und finanziert, die Recare Deutschland GmbH entwickelt und betreibt ihn. Für Familien, die Pflegeangebote in ihrer Region vergleichen möchten, ist er ein sinnvoller Startpunkt.

Für die außerklinische Intensivpflege (AKI) hat er klare Grenzen. Dieser Beitrag zeigt, was der Pflegefinder leistet, wie Sie damit nach ambulanter Intensivpflege suchen und welche Alternative es gibt.

Was der Pflegefinder des Freistaats bietet

Die Plattform ist kostenlos. Die Suche funktioniert ohne Konto. Nach Angaben des Ministeriums lassen sich unter anderem diese Angebote finden:

  • Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Pflege wie Tages- und Nachtpflege,
  • vollstationäre Pflege,
  • ambulante Pflege, darunter Pflegedienste und Sozialstationen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, ambulante Hospiz- und Palliativversorgung und SAPV,
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag,
  • Beratungsangebote, darunter Pflegestützpunkte und Fachstellen für pflegende Angehörige.

So funktioniert die Suche:

  • Sie geben eine Postleitzahl oder einen Ort ein und grenzen die Suche mit optionalen Filtern ein.
  • Sie können einen Suchradius wählen, nach Angaben des Ministeriums bis zu 200 Kilometer. Eine bayernweite Suche ist nach der FAQ derzeit nicht möglich.
  • Ein Ampelsystem zeigt die Verfügbarkeit.
  • Anfragen versenden können Sie nach einer kostenlosen Registrierung per E-Mail-Adresse. Pro Profil lassen sich bis zu drei Versorgungsanbieter parallel anfragen. Ihre E-Mail-Adresse wird laut Ministerium nicht an Anbieter weitergegeben.

Die wichtigste Einschränkung steht ebenfalls in der FAQ: Verbindliche Zusagen mit formeller Platzreservierung sind über den Pflegefinder nicht möglich. Verträge schließen Sie direkt mit dem Anbieter. Das Portal ersetzt also weder die Verordnung noch die Genehmigung der Krankenkasse und auch nicht das Gespräch mit dem Pflegedienst.

Wer ihn nutzt: Patienten und Angehörige sowie Beratungsstellen wie Pflegestützpunkte und Fachstellen, die Ratsuchende bei der Bedienung unterstützen. Wenn Sie für einen anderen Menschen anfragen, benötigen Sie dessen Einwilligung. Für das digitale Entlassmanagement der Krankenhäuser ist der Pflegefinder laut Ministerium nicht ausgelegt.

Auch für die Zeit neben der Intensivpflege kann der Pflegefinder nützlich sein. Das Ministerium nennt über 3.200 anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Bayern (Stand der Ministeriumsseite: 25.03.2026), die Sie dort ebenfalls suchen können. Sie entlasten Angehörige bei Betreuung und Alltag, ersetzen aber keine Pflegefachkraft.

Suche nach ambulanter Intensivpflege

Das Ministerium erläutert die AKI auf seiner Pflegefinder-Seite als 24-Stunden-Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Erkrankungen außerhalb einer Klinik, zu Hause, in einer betreuten Wohngemeinschaft oder in einer spezialisierten vollstationären Pflegeeinrichtung. Sie sei bei besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege notwendig, wenn die ständige Anwesenheit oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer geeigneten Pflegefachkraft erforderlich ist.

Für die Suche in der Praxis gilt:

  1. Radius großzügig wählen. Erweitern Sie den Radius, wenn in der Nähe nichts angezeigt wird.
  2. Ambulante Pflege und betreute Wohngemeinschaften prüfen. Beide Kategorien führt der Pflegefinder. Ob ein Anbieter tatsächlich AKI leistet, entscheidet sich nicht am Listeneintrag.
  3. In der Anfrage klare Angaben machen. Nennen Sie Beatmungsform oder Tracheostoma, gewünschte Stunden pro Tag, Wohnort und voraussichtlichen Beginn.
  4. Nach dem Vertrag fragen. Pflegedienste dürfen AKI nur mit Versorgungsvertrag nach § 132l SGB V erbringen. Fragen Sie den Anbieter, ob er einen solchen Vertrag hat und wie er die besondere Qualifikation seiner Fachkräfte nachweist.
  5. Parallel weitersuchen. Mit drei Anfragen pro Profil lässt sich gut starten, ersetzt aber keine telefonische Rückfrage bei weiteren Diensten.

Prüfen Sie die Antworten der Anbieter anhand weniger Fragen:

  • Kann der Dienst die verordnete Stundenzahl tatsächlich besetzen, einschließlich Nächten und Wochenenden?
  • Wer vertritt die Fachkraft bei Krankheit oder Urlaub, und wie wird das angekündigt?
  • Wie läuft die Einarbeitung ins Beatmungsgerät und in die individuellen Besonderheiten des Patienten ab?
  • Wie erfolgt die Abstimmung mit dem verordnenden Arzt und mit Ihnen?

Eine ehrliche Antwort auf diese Punkte ist mehr wert als ein grünes Ampelsymbol. Sprechen Sie außerdem mit mehreren Anbietern, bevor Sie sich festlegen. Sie haben ein Wahlrecht und dürfen vergleichen.

Die Liste der Leistungserbringer mit AKI-Verträgen ist eine weitere Quelle. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen müssen sie veröffentlichen und einmal je Quartal aktualisieren. Auf Anforderung erhalten Versicherte sie von ihrer Krankenkasse (§ 132l Abs. 8 SGB V).

Was die Krankenkasse vor dem Start klären muss und welche Wege zum Platz es sonst gibt, beschreibt unser Beitrag Intensivpflegeplatz finden.

Wenn Sie Hilfe bei der Bedienung des Portals wünschen, nutzen Sie die Beratung vor Ort. Pflegestützpunkte und Fachstellen können laut Ministerium als Fachnutzer suchen und Bürgern beim Umgang mit dem Tool helfen. Mehr dazu in unseren Beiträgen zu den Pflegestützpunkten und den Fachstellen für pflegende Angehörige.

Lassen Sie sich bei Unsicherheit helfen, statt Anfragen auf Verdacht zu verschicken. Ein Telefonat mit dem Pflegestützpunkt oder der Pflegeberatung der Kasse spart oft Zeit gegenüber mehreren unbeantworteten Portalanfragen und klärt, welcher Anbietertyp zu Ihrem Fall passt.

Alternative: Kapazitätsübersicht der MPH

Der Pflegefinder bildet viele Pflegearten ab. Wer gezielt AKI sucht, kann zusätzlich direkt bei Anbietern anfragen, die ihre Kapazität öffentlich zeigen. Die Münchener Pflege Holding veröffentlicht eine Übersicht der freien Kapazitäten nach Standorten und Unternehmen. Sie ist live aktualisiert, und Sie wählen das Unternehmen aus, um dessen verfügbare Kapazität zu sehen.

Zur Gruppe gehören drei Intensivpflegedienste mit insgesamt 28 Standorten: IHM versorgt Oberbayern und Landshut, AAI Schwaben, das Allgäu, Ulm und den Bodensee, AIN Franken und Regensburg. Wenn Ihr Wohnort in einem dieser Gebiete liegt, ist die Übersicht ein schneller Einstieg.

Die Übersicht ist keine Reservierung. Auch hier gilt: Ob und ab wann wir Ihren Angehörigen versorgen können, hängt von Wohnort, Pflegebedarf, Verordnung, Genehmigung der Krankenkasse und verfügbarem Personal ab. Sie zeigt aber schnell, wo eine Anfrage Aussicht auf Erfolg hat. Ergänzend können Sie sich unmittelbar an uns wenden, wenn die Klinik bereits einen Entlasstermin genannt hat.

Ein sinnvoller Ablauf ist, beide Wege zu kombinieren: Pflegefinder für die breite regionale Übersicht, Kapazitätsübersicht und direkte Anfragen für den konkreten AKI-Bedarf, Krankenkasse und Klinik für Genehmigung und Entlassplanung.

Häufige Fragen

Ist der Pflegefinder Bayern kostenlos?

Ja. Laut Staatsministerium fallen für bayerische Bürgerinnen und Bürger keine Kosten an. Die Suche geht ohne Konto, für Anfragen ist eine kostenlose Registrierung nötig.

Kann ich über den Pflegefinder einen Platz reservieren?

Nein. Verbindliche Zusagen mit formeller Platzreservierung sind über den Pflegefinder nicht möglich. Vertrag und Buchung laufen direkt mit dem Anbieter.

Findet der Pflegefinder ganz Bayern auf einmal?

Nein. Eine bayernweite Suche ist derzeit nicht möglich. Sie suchen von Ihrem Ort aus in einem Radius.

Wie viele Anbieter kann ich gleichzeitig anfragen?

Pro erstelltem Profil drei Versorgungsanbieter parallel. Lehnt ein Anbieter ab, können Sie eine neue Anfrage senden.

Ersetzt der Pflegefinder die Beratung der Krankenkasse?

Nein. Verordnung, Genehmigung und die Beratung zur Wahl des Leistungsorts laufen über Arzt und Krankenkasse (§ 37c SGB V). Der Pflegefinder hilft nur bei der Suche nach Anbietern.

Wenn Sie schon eine Verordnung oder einen Entlasstermin haben, schicken Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular. Wir sagen Ihnen offen, ob wir Ihren Angehörigen versorgen können.

Quellen