Karriere in der Pflege
Kenntnisprüfung Pflege in Bayern: Ablauf und Vorbereitung
Wer einen Pflegeabschluss aus einem Drittstaat mitbringt, legt in Bayern oft eine Kenntnisprüfung ab. Ablauf, Dauer, Anmeldung und Vorbereitung, nach den Merkblättern des Landesamts für Pflege.

Die Kenntnisprüfung ist für viele Pflegekräfte mit Abschluss aus einem Nicht-EU-Land der letzte Schritt zur Anerkennung in Bayern. Sie besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil und gleicht Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung aus. Wer sie besteht und die übrigen Nachweise vorlegt, erhält die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu führen.
Dieser Beitrag erklärt, wann die Prüfung nötig ist, wie sie in Bayern abläuft und wie Sie sich vorbereiten. Die Angaben stammen aus den Merkblättern und Seiten des Bayerischen Landesamts für Pflege (LfP), Stand Oktober 2026. Das Verfahren der Anerkennung beschreibt der Beitrag Anerkennung ausländischer Pflegekräfte in Bayern.
Wann die Kenntnisprüfung nötig ist
Der Beruf Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson ist ein reglementierter Beruf. Ohne Anerkennung darf er in Deutschland nicht ausgeübt werden. Das LfP prüft deshalb zuerst, ob Ihre ausländische Qualifikation der deutschen gleichwertig ist. Ist sie es nicht, bekommen Sie einen Bescheid, in dem der Ausgleichsbedarf steht, und können die Unterschiede ausgleichen. Zur Wahl stehen ein Anpassungslehrgang oder eine Prüfung.
- Kenntnisprüfung: gilt nur für Abschlüsse außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz (Drittstaaten). Sie besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil.
- Eignungsprüfung: gilt für Abschlüsse innerhalb von EU, EWR und Schweiz. Sie hat nur einen praktischen Teil, aber keine mündliche Prüfung.
Wer im Anerkennungsverfahren steht, kann beschleunigt vorgehen, wenn der Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) beantragt. Pflegefachkräfte selbst können diesen Antrag nicht stellen, so das LfP. Ob Sie eine Prüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren, entscheiden Sie nach dem Bescheid selbst. Mehr dazu unter Pflegekräfte aus dem Ausland: Ihr Weg in die Intensivpflege.
Ablauf in Bayern
Mündlicher Teil
Der mündliche Teil dauert 45 bis 60 Minuten. Sie erhalten einen konkreten Patientenfall mit Informationen zur Situation der pflegebedürftigen Person und ihrem Umfeld, etwa der Familie. Auf dieser Falldarstellung basieren die Prüfungsaufgaben.
Praktischer Teil
Im praktischen Teil pflegen Sie mindestens einen pflegebedürftigen Menschen. Wie lange die Prüfung dauert, steht im Bescheid und richtet sich nach dem Ausgleichsbedarf:
- geringer Ausgleichsbedarf: mindestens 120 Minuten,
- mittlerer Ausgleichsbedarf: mindestens 180 Minuten,
- hoher Ausgleichsbedarf: mindestens 240 Minuten.
Haben Sie auf die vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet, dauert der praktische Teil 240 Minuten. Der mündliche Teil muss sich auf ein anderes Themengebiet und auf ein anderes Lebensalter beziehen als der praktische Teil. Bestanden ist die Kenntnisprüfung, wenn Sie beide Teile bestehen.
Wiederholung und Anmeldung
Die Prüfung können Sie bezogen auf jede einzelne Pflegesituation und auf den mündlichen Teil jeweils einmal wiederholen. Zur Anmeldung kontaktieren Sie eine Pflegeschule oder eine andere Bildungseinrichtung in Bayern, die Sie über die nächsten Schritte informiert. Für die Prüfung kann eine Gebühr anfallen. Das Verfahren beim LfP selbst kostet laut Landesamt zwischen 40 und 70 Euro, hinzu kommen 40 Euro für die Urkunde sowie Kosten für Übersetzungen und eventuell Beglaubigungen.
Wo Sie die Prüfung ablegen können
Das LfP veröffentlicht eine Übersicht der Bildungsanbieter für Anpassungsmaßnahmen (Stand 30. Juli 2026). Dort ist angegeben, welche Einrichtungen Kenntnis- oder Eignungsprüfungen durchführen. Beispiele nach Regierungsbezirk, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Oberbayern: Kompetenzzentrum für internationale Pflege (KiP) München, Berufsfachschule der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste (DAA) in Ingolstadt
- Niederbayern: Berufsfachschule für Pflege am Klinikum Passau, Klinikum St. Elisabeth Straubing
- Oberpfalz: Berufsfachschule des Klinikums St. Marien Amberg, maxQ im bfw Regensburg
- Schwaben: Berufsfachschule für Pflege beim Universitätsklinikum Augsburg, DAA-Berufsfachschule Kempten
- Mittelfranken: Akademie Klinikum Nürnberg, DAA-Berufsfachschule Nürnberg
- Oberfranken: Berufsfachschule des Klinikums Bayreuth, Berufsfachschule des Klinikums Forchheim
- Unterfranken: Klinikum Aschaffenburg-Alzenau, Juliusspital Würzburg
Welche Schule welchen Prüfungstyp anbietet, steht in der LfP-Übersicht. Erfragen Sie dort auch Termine und Gebühren.
Berufserfahrung und ältere Bescheide
Berufserfahrung in der Pflege, die Sie nach Ihrem Abschluss erworben haben, kann wesentliche Unterschiede im praktischen Teil der Ausbildung teilweise oder ganz ausgleichen. Dafür braucht das LfP detaillierte schriftliche Nachweise: Name des Arbeitgebers, Beginn und Ende der Tätigkeit, Voll- oder Teilzeit mit Wochenstunden sowie Abteilung und Zuständigkeiten. Allgemeine Arbeitsbücher oder Empfehlungsschreiben genügen nicht. Je besser die Nachweise, desto geringer kann der Ausgleichsbedarf und damit die Prüfungsdauer ausfallen. Wer vor dem Jahreswechsel 2024/2025 einen Bescheid nach altem Recht (Krankenpflegegesetz oder Altenpflegegesetz) erhalten hat, kann die Prüfung nach § 66a Pflegeberufegesetz auch nach dem 31. Dezember 2024 noch ablegen.
Vorbereitung und Arbeit vor der Prüfung
Das LfP empfiehlt zur Vorbereitung einen freiwilligen Vorbereitungskurs und oder ein Praktikum in der Einrichtung, in der Sie später als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann arbeiten wollen. Kostenfreie Beratung zur Kenntnisprüfung bieten unter anderem das IQ Netzwerk (migranet), die Servicestelle der Stadt München, die Anerkennungsberatung des bfz und die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung bei der Regierung von Mittelfranken.
Arbeiten vor der Anerkennung
Ohne Anerkennung und Berufserlaubnis dürfen Sie nur als Hilfskraft arbeiten. Eine Beschäftigung als Pflegefachkraft ist erst nach der Erlaubnis möglich. Für die Sprache verlangt das LfP ein Zertifikat auf Niveau B2, das Sie erst bis zur Erteilung der Urkunde vorlegen müssen. Eine gesonderte Fachsprachenprüfung ist laut Merkblatt (Stand 10. Juni 2025) aktuell nicht nötig. Anerkannt sind unter anderem Goethe-Zertifikat B2, telc Deutsch B2 Pflege, ÖSD B2 und der Deutsch-Test für den Beruf B2.
Aufenthaltsrechtlich ermöglicht § 16d Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis für eine Qualifizierungsmaßnahme einschließlich der anschließenden Prüfungen. Sie wird für bis zu 24 Monate erteilt und berechtigt zu einer Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber das Anerkennungsverfahren mit einer begleitenden Beschäftigung verbinden. Voraussetzung ist, dass er dem Beschäftigten die geforderten Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis ermöglicht. Klären Sie das vor der Einreise mit Ihrer Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung.
Wer in der Pflege Fuß fassen will, findet auch Wege über die Pflegeausbildung. Wer die Anerkennung geschafft hat und in die Intensivpflege wechseln möchte, erfährt im Beitrag Basiskurs außerklinische Intensivpflege, welche Qualifikation die AKI verlangt.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Kenntnisprüfung?
Für Pflegekräfte mit einem Abschluss aus einem Drittstaat, also außerhalb von EU, EWR und Schweiz, wenn das Landesamt für Pflege wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung feststellt.
Wie lange dauert die Prüfung?
Der mündliche Teil dauert 45 bis 60 Minuten. Der praktische Teil dauert je nach Ausgleichsbedarf mindestens 120, 180 oder 240 Minuten.
Kann ich die Kenntnisprüfung wiederholen?
Ja. Jede einzelne Pflegesituation und der mündliche Teil können jeweils einmal wiederholt werden.
Wo melde ich mich zur Prüfung an?
Bei einer Pflegeschule oder anderen Bildungseinrichtung in Bayern. Eine Übersicht der Anbieter veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Pflege.
Brauche ich vor der Prüfung ein Deutschzertifikat?
Das B2-Zertifikat müssen Sie nach dem Merkblatt des Landesamts erst bis zur Erteilung der Erlaubnisurkunde vorlegen. Aufenthaltsrechtlich gelten für ein Visum eigene Sprachanforderungen.
Sie sind Pflegekraft und möchten nach Ihrer Anerkennung in der Intensivpflege in Bayern arbeiten? Informationen zu Stellen und Einstieg finden Sie auf der Seite Karriere bei der Münchener Pflege Holding.