Karriere in der Pflege
Anerkennung ausländischer Pflegekräfte in Bayern
So läuft die Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte in Bayern: Antrag beim Landesamt für Pflege, nötige Unterlagen, Bescheid mit Ausgleichsbedarf und der Weg über Anpassungslehrgang oder Prüfung.

Pflegefachkraft ist in Deutschland ein reglementierter Beruf. Wer mit einer ausländischen Qualifikation in Bayern als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson arbeiten will, braucht dafür eine Anerkennung und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen. Ohne sie ist nur eine Tätigkeit als Hilfskraft möglich.
Dieser Beitrag erklärt, wer in Bayern zuständig ist, welche Unterlagen das Verfahren verlangt, was in dem Bescheid steht und wie der Ausgleich über Anpassungslehrgang oder Prüfung funktioniert. Grundlage sind die Seiten und Merkblätter des Bayerischen Landesamts für Pflege (LfP), Stand Oktober 2026.
Zuständigkeit des Landesamts für Pflege
Seit dem 1. Juli 2023 ist das Bayerische Landesamt für Pflege mit Sitz in Amberg für die Anerkennung ausländischer Pflegefachberufe zuständig. Wer vor diesem Datum einen Antrag bei einer der sieben Bezirksregierungen gestellt hat, wird dort weiter bearbeitet und muss keinen neuen Antrag stellen. Für die Anerkennung als Pflegefachhelfer ist das LfP seit dem 1. Januar 2025 zuständig. Dafür ist ein eigener Antrag nötig. Ärztinnen und Ärzte wenden sich an die Regierung von Oberbayern.
Den Antrag stellen Sie online oder per Post. Sie dürfen ihn nur bei einer Behörde in Deutschland stellen, das versichern Sie bei der Antragstellung. Nach Eingang erhalten Sie eine Bestätigung. Voraussetzungen für das Verfahren sind:
- Sie wollen in Bayern arbeiten.
- Sie haben im Herkunftsland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson erworben.
- Sie können die Ausbildung mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.
- Sie dürfen in Ihrem Ausbildungsland den Beruf ohne Einschränkung ausüben.
Eine Anerkennung als Pflegefachhelfer und als Pflegefachkraft können Sie beide beantragen, jeweils in einem getrennten Verfahren. Pflegefachkräfte können das beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht selbst beantragen. Das kann nur der Arbeitgeber über die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF). Die ZSEF stellt dann den Antrag auf Anerkennung beim LfP.
Haben Sie nach dem 1. Juli 2023 einen Antrag bei einer Behörde außerhalb Bayerns gestellt und wollen nun in Bayern arbeiten, sollten Sie den Antrag dort zurückziehen und beim LfP neu stellen. Geben Sie die frühere Behörde und das Aktenzeichen an, damit sich die Behörden austauschen können. Wer vor dem 31. Dezember 2024 einen Bescheid nach altem Recht (Krankenpflegegesetz oder Altenpflegegesetz) erhalten hat, kann Anpassungsmaßnahme, Eignungsnachweise und Urkunde auch danach noch abschließen. Die Grundlage dafür ist § 66a Pflegeberufegesetz.
Unterlagen und Defizitbescheid
Unterlagen
Welche Dokumente Sie einreichen müssen, hängt vom Herkunftsland ab. Das LfP bietet Merkblätter für Abschlüsse innerhalb von EU, EWR und Schweiz, ein allgemeines Merkblatt für Drittstaaten und eigene Länderblätter, zum Beispiel für Indien, die Philippinen, Vietnam, Brasilien oder die Ukraine. Wichtig für den Alltag: Für Abschlussdiplome und Berufslizenzen aus Drittstaaten in den Originalsprachen Englisch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch ist in der Regel keine deutsche Übersetzung mehr nötig. Für alle anderen Dokumente und Sprachen bleibt sie erforderlich.
Berufserfahrung nach dem Abschluss kann festgestellte Unterschiede im praktischen Teil teilweise oder ganz ausgleichen. Das LfP braucht dazu detaillierte Nachweise zu Arbeitgeber, Dauer, Umfang und Art der Tätigkeit. Allgemeine Arbeitsbücher genügen nicht. Reichen Sie Unterlagen vollständig ein. Fehlen Dokumente, fordert das LfP sie nach, das Verfahren verzögert sich dann.
Verzicht auf die vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung
Bei Abschlüssen aus Drittstaaten können Sie auf die vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung verzichten. Das kann die Bearbeitung verkürzen und senkt in der Regel die Kosten für Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung, weil weniger Dokumente nötig sind. Der Preis: Ein späterer praktischer Prüfungsteil dauert dann immer 240 Minuten.
Der Bescheid
Das LfP prüft den Antrag und schickt Ihnen ein Schreiben oder einen Bescheid. Es gibt zwei mögliche Ergebnisse: Entweder wird Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt, oder Sie müssen eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren. Der Bescheid, der in der Praxis häufig Defizitbescheid genannt wird, nennt die wesentlichen Unterschiede und den Ausgleichsbedarf (gering, mittel oder hoch) sowie die nächsten Schritte.
Kosten und Förderung
Das Verfahren kostet beim LfP zwischen 40 und 70 Euro, dazu kommen 40 Euro für die Urkunde sowie Kosten für Übersetzungen und eventuell Beglaubigungen. Für Ausgleichsmaßnahmen und Vorbereitungskurse fallen zusätzliche Kosten an. Wichtig: Eine mögliche Förderung müssen Sie beantragen, bevor Sie den Antrag beim LfP stellen.
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung
Ist die Qualifikation nicht gleichwertig, können Sie zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Prüfung wählen. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten ist das die Kenntnisprüfung mit mündlichem und praktischem Teil, bei Abschlüssen aus EU, EWR und Schweiz die Eignungsprüfung nur mit praktischem Teil. Wie die Prüfung abläuft, steht im Beitrag Kenntnisprüfung Pflege in Bayern.
Anpassungslehrgang
Der Anpassungslehrgang nach §§ 44 und 46 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unterricht sowie praktischer Ausbildung mit theoretischer Unterweisung. Der Theorieteil hat je nach Ausgleichsbedarf drei Stufen:
- Anpassungslehrgang I: 240 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bei geringem Ausgleichsbedarf,
- Anpassungslehrgang II: 440 Unterrichtseinheiten bei mittlerem Ausgleichsbedarf,
- Anpassungslehrgang III: 640 Unterrichtseinheiten bei hohem Ausgleichsbedarf.
Die Dauer der Praxis legt das LfP im Bescheid fest. Sie findet in Einrichtungen der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege statt, die auch Ausbildungsplätze in der deutschen Pflegeausbildung anbieten. Der Unterricht findet an Pflegeschulen oder anderen Bildungseinrichtungen statt. Eine Übersicht der Anbieter in Bayern, aufgeteilt nach Regierungsbezirk, veröffentlicht das LfP als PDF.
Nach dem Ausgleich: Sprache und Erlaubnisurkunde
Für die Urkunde brauchen Sie ein Sprachzertifikat auf Niveau B2, ein ärztliches Attest und ein Führungszeugnis. Das Sprachzertifikat fordert das LfP gesondert an. Eine eigene Fachsprachenprüfung ist laut Merkblatt aktuell nicht nötig. Eine im Ausland erworbene Fachweiterbildung klärt die Bayerische Krankenhausgesellschaft. Wer anschließend in die außerklinische Intensivpflege wechseln will, braucht die Qualifikation für die Beatmungsversorgung, die wir im Beitrag Basiskurs außerklinische Intensivpflege erklären. Den Weg nach Bayern, vom Visum bis zur Einarbeitung, zeigt Pflegekräfte aus dem Ausland: Ihr Weg in die Intensivpflege. Das LfP bietet außerdem kostenlose Webinare der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung an.
Häufige Fragen
Wer ist in Bayern für die Anerkennung zuständig?
Das Bayerische Landesamt für Pflege in Amberg, seit 1. Juli 2023 für Pflegefachkräfte und seit 1. Januar 2025 für Pflegefachhelfer. Ärzte wenden sich an die Regierung von Oberbayern.
Darf ich ohne Anerkennung als Pflegefachkraft arbeiten?
Nein. Der Beruf ist reglementiert, ohne Anerkennung und Berufserlaubnis dürfen Sie nur als Hilfskraft arbeiten.
Was kostet das Verfahren?
Beim LfP 40 bis 70 Euro, dazu 40 Euro für die Urkunde. Hinzu kommen Übersetzungen, Beglaubigungen und gegebenenfalls Kosten für Ausgleichsmaßnahmen.
Brauche ich deutsche Übersetzungen aller Dokumente?
Nicht für Diplome und Berufslizenzen aus Drittstaaten in englischer, spanischer, französischer oder portugiesischer Sprache. Für alle anderen Dokumente und Sprachen ist eine deutsche Übersetzung weiterhin nötig.
Welches Sprachniveau verlangt das LfP?
B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, vorzulegen bis zur Erteilung der Urkunde. Eine gesonderte Fachsprachenprüfung ist laut Merkblatt aktuell nicht nötig.
Sie haben Ihre Anerkennung und möchten in der außerklinischen Intensivpflege in Bayern arbeiten? Informationen zu Einstieg und Stellen finden Sie auf der Seite Karriere bei der Münchener Pflege Holding.