Versorgung in Bayern
Phase F in Bayern: Langzeitpflege oder Intensivpflege zu Hause
Phase F ist die Langzeitphase nach schwerer Hirnschädigung. Wir erklären das Bayerische Rahmenkonzept, die Suche nach Einrichtungen und die Alternative Intensivpflege zu Hause.

Manche Menschen überleben eine schwere Hirnschädigung, bleiben aber trotz intensiver Behandlung dauerhaft auf umfassende Pflege angewiesen. Für sie endet die klassische Reha, und es beginnt die Langzeitversorgung: die Phase F. Angehörige stehen dann vor der Frage, ob ein Pflegeheim mit Spezialangebot oder die Intensivpflege zu Hause der bessere Weg ist.
Dieser Beitrag erklärt, was Phase F bedeutet, wie die Versorgung in Bayern geregelt ist und wann die außerklinische Intensivpflege zu Hause eine Alternative ist.
Was Phase F bedeutet
Das Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation geht auf Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zurück. Die vorangehenden Phasen A bis D beschreibt der Beitrag Neurologische Reha in Bayern. Das Bayerische Rahmenkonzept Phase F, das der Verband der bayerischen Bezirke gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern am 22. Oktober 2004 beschlossen hat, beschreibt die Phase F so: Sie ist von langfristigen pflegerischen und medizinischen Maßnahmen geprägt, die Selbsthilfepotenziale unterstützen, betreuen und stabilisieren, ergänzt um therapeutische Leistungen. Betreut werden Menschen, bei denen in den Phasen B und C kein wesentlicher Zugewinn erreicht werden konnte.
Das Konzept bezieht sich auf Erwachsene mit erworbenen akuten Hirnschädigungen, zum Beispiel nach:
- Gefäßkrankheiten des Gehirns
- Sauerstoffmangel (Hypoxie)
- Schädel-Hirn-Trauma
- (Meningo-)Enzephalitis
- Tumorerkrankungen
Die Betroffenen sind in Selbstversorgung, Mobilität, Kommunikation und Verhalten schwer beeinträchtigt. Manche sind auf lebenserhaltende Hilfsmittel wie Ernährungssonden oder Beatmungsgeräte angewiesen. Das Spektrum reicht von verschiedenen Graden einer Bewusstseinsstörung bis zum Wachkoma. Mehr zum Krankheitsbild erklären die Informationen zu Wachkoma bei Intensivpflege-Beratung.
Ziel der Phase F ist, den erreichten Zustand zu verbessern oder mindestens zu erhalten, Abhängigkeit von Sonde und Beatmungsgerät zu verringern, Komplikationen wie Druckgeschwüre oder Infektionen zu vermeiden und die Teilhabe am sozialen Leben zu stärken. Das Konzept betont außerdem: Eine Verbesserung kann bei hirngeschädigten Menschen auch nach längerer Zeit noch eintreten.
Einrichtungen in Bayern
Das Rahmenkonzept unterscheidet zwei Abschnitte:
- Die postrehabilitative Übergangsphase in einer Schwerpunkteinrichtung. Sie ist zeitlich auf bis zu zwei Jahre begrenzt und soll Rehabilitationsfortschritte stabilisieren. Über das Ende entscheidet eine quartalsweise Fallkonferenz, an der unter anderem Bezugspflegeperson, Casemanager und Vertreter der Kostenträger teilnehmen.
- Die Langzeitphase, in der die Menschen zu Hause oder in einer allgemeinen Pflegeeinrichtung dauerhaft gepflegt werden.
Das Konzept hält ausdrücklich fest: Der größte Anteil der Betroffenen wird auch unmittelbar nach der Reha zu Hause gepflegt. Der Grundsatz „ambulant und teilstationär vor vollstationär“ gilt auch hier.
Ein amtliches Verzeichnis der bayerischen Phase-F-Einrichtungen konnten wir nicht finden. Pflegeheime brauchen für diese Versorgung einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI. Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern hat dafür einen eigenen Strukturerhebungsbogen für Einrichtungen entwickelt, die Bewohnerinnen und Bewohner mit schweren erworbenen Hirnschädigungen in der Phase F versorgen. Der Bogen liegt als Entwurf vom 1. Oktober 2025 vor und weist darauf hin, dass vor Abschluss des Versorgungsvertrags keine Kostenübernahme möglich ist. Der Bogen fragt die Einrichtungen unter anderem, ob die Versorgung beatmungspflichtiger Bewohner und von Bewohnern mit multiresistenten Keimen möglich ist. Das zeigt: Nicht jede Phase-F-Einrichtung versorgt Beatmete. Prüfen Sie deshalb vor einem Einzug, ob die Einrichtung einen gültigen Versorgungsvertrag hat und ob sie Ihren Angehörigen mit Beatmung aufnimmt.
Als Beispiel für ein Spezialangebot nennt die MÜNCHENSTIFT ihre Phase-F-Abteilung im Haus St. Josef. Sie hat nach Angabe des Trägers 27 Plätze für Menschen ab 18 Jahren und versorgt auch Beatmung, Trachealkanülen und Tracheostoma. Weitere Einrichtungen erfragen Sie beim Sozialdienst der Reha-Klinik, bei der Pflegekasse und bei den Pflegestützpunkten in Bayern. Fragen Sie bei einem Pflegeheim konkret nach Erfahrung mit Beatmung, Personalschlüssel, Therapieangebot und dem Umgang mit Angehörigen. Besichtigen Sie die Einrichtung vor der Entscheidung und lassen Sie sich Angebote schriftlich geben.
Die Kosten für einen Heimplatz sind für viele Familien eine Belastung. Wenn das eigene Einkommen nicht reicht, kann der Bezirk helfen, wie der Beitrag Hilfe zur Pflege in Bayern erklärt.
Alternative: Intensivpflege zu Hause
Viele Menschen in Phase F werden zu Hause gepflegt, gerade wenn die Familie das wünscht und die Wohnung geeignet ist. Für Menschen mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege besteht Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Als Leistungsort nennt das Gesetz neben dem eigenen Haushalt auch Wohneinheiten nach § 132l SGB V, vollstationäre Pflegeeinrichtungen und betreute Wohnformen. Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen.
Bei Beatmung oder Tracheostoma ist mit jeder Verordnung zu prüfen, ob die Beatmungszeit verkürzt oder die Beatmung beendet werden kann (§ 37c Abs. 1 SGB V). In der häuslichen Einzelversorgung betreut eine Pflegefachperson einen Patienten, je nach Verordnung bis zu 24 Stunden am Tag.
Zu Hause sprechen für Sie:
- Die Familie bleibt eng am Alltag beteiligt.
- Sie wählen den Pflegedienst und das Team.
- Therapien, Arzttermine und Besuche lassen sich um den Alltag herum planen.
Dagegen sprechen:
- Die Wohnung muss für Hilfsmittel und Pflege geeignet sein.
- Pflegende Angehörige tragen weiterhin eine große Last. Das Rahmenkonzept spricht von der „Hauptlast“ bei den Angehörigen.
- Der Pflegedienst muss ausreichend Fachpersonal haben, damit die Versorgung rund um die Uhr gesichert ist.
Eine Intensivpflege kann auch mit Angeboten für Entlastung verbunden werden. Die IHM beschreibt die Versorgung bei Wachkoma und apallischem Syndrom. Das Bayerische Rahmenkonzept sieht außerdem vor, dass Casemanager die Überleitung begleiten. Fragen Sie in der Reha-Klinik nach, welche Beratungsstellen für Menschen mit erworbenen Hirnschäden in Ihrer Region arbeiten.
Häufige Fragen
Was ist Phase F?
Die Langzeitphase im Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation. Sie betrifft Menschen mit schweren erworbenen Hirnschäden, die in den Phasen B und C keinen wesentlichen Zugewinn mehr erreichen und dauerhaft Pflege und Behandlung brauchen.
Wie lange dauert die Übergangsphase in einer Schwerpunkteinrichtung?
Nach dem Bayerischen Rahmenkonzept Phase F bis zu zwei Jahre. Über das Ende entscheidet eine quartalsweise Fallkonferenz unter anderem mit Casemanager und Kostenträgern.
Gibt es ein Verzeichnis der Phase-F-Einrichtungen in Bayern?
Wir haben kein amtliches Verzeichnis gefunden. Fragen Sie den Sozialdienst der Reha-Klinik, die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt und prüfen Sie, ob die Einrichtung einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI hat.
Kann ein Mensch in Phase F zu Hause mit Beatmung gepflegt werden?
Ja, wenn die Krankenkasse die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V genehmigt. Der Leistungsort kann der eigene Haushalt sein. Berechtigten Wünschen ist zu entsprechen.
Wer bezahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Die Kranken- und die Pflegekasse zahlen ihre Leistungen. Für darüber hinausgehende Pflegekosten kann der Bezirk als Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege leisten, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.
Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Intensivpflege zu Hause für Ihren Angehörigen in Frage kommt, finden Sie auf der Seite freie Kapazitäten aktuelle Plätze. Persönlich erreichen Sie uns über die Kontaktseite.
Quellen
- Bayerisches Rahmenkonzept Phase F (Verband der bayerischen Bezirke und Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, 22.10.2004)
- § 37c SGB V: Außerklinische Intensivpflege
- MÜNCHENSTIFT: Pflege für Wachkoma-Patienten
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention: Versorgungsschwerpunkte (neurologische Frührehabilitation)