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Pflegedienst kaufen: Ablauf, Prüfung und Kaufpreis

So kaufen Sie einen Pflegedienst: Ablauf in fünf Phasen, Prüfung von Verträgen, Personal und Zahlen sowie die Logik hinter dem Kaufpreis.

Aktualisiert am
September 28, 2026
· Redaktion Münchener Pflege Holding
Pflegedienst kaufen: Ablauf, Prüfung und Kaufpreis

Ein bestehender Pflegedienst bringt Versorgungsverträge, ein eingespieltes Team und laufende Patientenversorgung mit. Das macht einen Kauf attraktiver als eine Neugründung, aber auch riskanter, wenn Sie die falschen Punkte prüfen.

Dieser Beitrag zeigt den typischen Ablauf eines Kaufs, die Prüfpunkte aus Käufersicht und die Logik hinter dem Kaufpreis. Er richtet sich an Käufer. Wer verkaufen möchte, findet die Verkäuferperspektive auf der Seite Pflegedienst verkaufen.

Ablauf eines Kaufs

Ein Unternehmenskauf läuft in klar getrennten Phasen. Der genaue Zeitrahmen hängt vom Dienst, vom Käufer und vom Verhandlungsstand ab.

  1. Erstkontakt und Vertraulichkeit: Käufer und Verkäufer schließen eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Erst danach gibt der Verkäufer Zahlen heraus.
  2. Eckpunkte: Beide Seiten halten Kaufgegenstand, Preisrahmen und Zeitplan in einer Absichtserklärung (Letter of Intent) fest. Sie ist meist nicht bindend.
  3. Prüfung (Due Diligence): Der Käufer prüft wirtschaftliche, rechtliche, personelle und fachliche Unterlagen.
  4. Vertrag: Der Kaufvertrag regelt Preis, Zahlungsweise, Garantien, Haftung und Übergabe.
  5. Übergang: Mit dem Stichtag gehen Team, Verträge und Patientenversorgung auf den Käufer über.

Anteilskauf oder Einzelkauf

Beim Anteilskauf (Share Deal) erwerben Sie die Gesellschaftsanteile. Der Rechtsträger bleibt derselbe, damit bleiben Verträge und Zulassung grundsätzlich bei dieser Gesellschaft. Beim Kauf einzelner Vermögenswerte (Asset Deal) wechselt dagegen der Träger. Dann müssen Sie Verträge einzeln übernehmen und mit den Kostenträgern klären, wie die Zulassung für den neuen Träger geregelt wird. Die Entscheidung zwischen beiden Modellen hat steuerliche und haftungsrechtliche Folgen. Ziehen Sie dafür früh eine Steuerberatung und eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzu.

In beiden Fällen gilt: Bei einem Betriebsübergang treten Sie in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB). Das vertieft der Beitrag Pflegedienst übernehmen: Personal, Verträge, § 613a BGB.

Wer am Kauf beteiligt ist

Ein Kauf braucht ein kleines Team. Die Steuerberatung bewertet die steuerliche Struktur und prüft Zahlen. Die rechtliche Beratung gestaltet den Kaufvertrag und prüft Verträge, Arbeitsverhältnisse und Haftung. Die pflegefachliche Seite prüft Konzepte, Dokumentation und Qualitätsberichte. Bei Intensivpflege kommt die Kenntnis der Versorgungsverträge nach § 132l SGB V hinzu.

Nach der Unterschrift endet die Arbeit nicht. Verträge und Zulassung müssen angezeigt oder angepasst, Team und Patienten informiert und Abläufe zusammengeführt werden. Für Dienste mit Verträgen nach § 132l SGB V verlangen die Rahmenempfehlungen vom Leistungserbringer, jede Änderung der Trägerschaft, jeden Gesellschafterwechsel und jeden Wechsel der Geschäftsführung unverzüglich schriftlich den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen mitzuteilen. Planen Sie diese Mitteilung in den Zeitplan ein.

Was Käufer prüfen

Zulassung und Verträge

Pflegekassen dürfen ambulante Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (§ 72 SGB XI). Der Vertrag wird zwischen dem Träger und den Landesverbänden der Pflegekassen geschlossen. Für die häusliche Krankenpflege schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen Verträge nach § 132a Absatz 4 SGB V. Lassen Sie sich alle Verträge, Vergütungsvereinbarungen und Bescheide vorlegen und prüfen Sie, ob Auflagen oder Beanstandungen offen sind.

Betreibt der Dienst außerklinische Intensivpflege, kommt ein weiterer Vertrag hinzu: der Versorgungsvertrag nach § 132l SGB V. Seine Besonderheiten erklärt der Beitrag Intensivpflegedienst verkaufen.

Personal und Leitung

Ein ambulanter Pflegedienst steht unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson (§ 71 SGB XI). Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachperson sind zwei Jahre praktische Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und eine Weiterbildung für leitende Funktionen nötig, die mindestens 460 Stunden umfassen soll. Prüfen Sie, wer diese Funktion ausübt, wie lange der Vertrag läuft und ob die Person nach dem Verkauf bleibt. Hängt der Dienst an einer einzigen Leitungskraft, ist das ein Klumpenrisiko.

Prüfen Sie außerdem Altersstruktur, Fluktuation, Überstunden, offene Urlaubsansprüche, Tarifbindung und Befristungen. Seit dem 1. September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur mit Einrichtungen abgeschlossen werden, die tarifliche oder tarifgleiche Entlohnung zahlen (§ 72 Abs. 3a und 3b SGB XI). Die Entlohnung gehört deshalb in jede Prüfliste.

Zahlen, Qualität und Recht

  • Umsatz nach Leistungsarten (SGB V, SGB XI, Privatzahler) und nach Kostenträgern,
  • Forderungsbestand und Abrechnungsqualität, einschließlich Kürzungen und Rückforderungen,
  • Ergebnisse von Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes und Beanstandungen,
  • Mietverträge, Fahrzeuge, Software, Datenschutz,
  • laufende oder drohende Rechtsstreitigkeiten.

Die Prüfung endet nicht mit den Dokumenten. Sprechen Sie mit der Leitung und besichtigen Sie den Betrieb. Wie die Versorgung wirklich läuft, steht nicht in der Dokumentenmappe.

Wie der Kaufpreis entsteht

Der Kaufpreis ist das Ergebnis einer Bewertung und einer Verhandlung. Die Bewertung beruht meist auf dem nachhaltig erzielbaren Ergebnis des Dienstes. Gängig sind Ertragswertverfahren, Discounted-Cash-Flow-Verfahren und Vergleichswerte aus ähnlichen Transaktionen. Für Gutachten ist der Standard IDW S 1 der Wirtschaftsprüfer üblich. Die Verfahren und die Werttreiber im Detail beschreibt der Beitrag Was ist ein Pflegedienst wert?.

Für den Preis gilt folgende Logik: Verkäufer wollen Zukunftschancen bezahlt bekommen, Käufer zahlen für nachweisbare Ergebnisse. Der Kaufpreis wird deshalb häufig aufgeteilt:

  • ein fester Betrag bei Übergabe,
  • ein Teil, der später fließt, etwa nach einer Übergangsfrist,
  • eine erfolgsabhängige Komponente, die an Umsatz oder Ergebnis gekoppelt ist.

Garantien des Verkäufers und ein Einbehalt für Haftungsfälle schützen den Käufer. Wie hoch ein Preis ausfällt, lässt sich ohne Zahlen des konkreten Dienstes nicht seriös nennen. Misstrauen Sie Pauschalformeln.

Typische Streitpunkte

In Verhandlungen kehren einige Punkte regelmäßig wieder: der Stichtag für die Abgrenzung von Forderungen, die Behandlung offener Urlaubs- und Überstundenansprüche, Rückforderungsrisiken aus der Abrechnung der Vorjahre und die Frage, wie lange der Verkäufer im Betrieb bleibt. Halten Sie diese Punkte schriftlich im Kaufvertrag fest. Ein Übergangszeitraum, in dem der bisherige Inhaber beratend begleitet, schützt die Beziehung zu Team, Ärzten und Patienten.

Finanzierung und Beratung

Käufer finanzieren einen Pflegedienst meist über Eigenkapital, Bankdarlehen oder beides. Banken verlangen Unterlagen zur Bewertung und zum Fortbestand der Verträge. Planen Sie die Finanzierung parallel zur Prüfung. Binden Sie Steuerberatung, Rechtsberatung und, wenn der Dienst Intensivpflege erbringt, eine Fachperson ein, die die Versorgungsstrukturen kennt.

Wenn Sie überlegen, statt eines Kaufs selbst einen Dienst aufzubauen, hilft der Vergleich im Beitrag Pflegedienst gründen oder kaufen.

Häufige Fragen

Wie läuft der Kauf eines Pflegedienstes ab?

In fünf Phasen: Erstkontakt mit Verschwiegenheitsvereinbarung, Eckpunkte, Prüfung (Due Diligence), Kaufvertrag und Übergang. Der Zeitrahmen hängt vom Einzelfall ab.

Was muss ich vor dem Kauf prüfen?

Versorgungsverträge und Zulassung, die verantwortliche Pflegefachperson, Personal- und Tarifstruktur, Umsatz und Abrechnungsqualität, Qualitätsprüfungen und offene Rechtsfragen.

Gehen die Mitarbeiter automatisch auf mich über?

Bei einem Betriebsübergang treten Sie nach § 613a BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Mitarbeiter können dem Übergang innerhalb eines Monats nach der Unterrichtung widersprechen.

Wie wird der Kaufpreis bestimmt?

Aus einer Bewertung, meist auf Basis der nachhaltig erzielbaren Ergebnisse, und aus der Verhandlung. Häufig wird der Preis in Festbetrag, späteren Teil und erfolgsabhängigen Teil gegliedert.

Brauche ich als Käufer selbst eine Pflegeausbildung?

Nicht zwingend als Inhaber, aber der Dienst braucht eine verantwortliche Pflegefachperson mit Ausbildung, zwei Jahren Berufserfahrung in den letzten acht Jahren und einer Leitungsweiterbildung (§ 71 SGB XI).

Sie möchten einen Pflegedienst in Bayern übergeben oder eine Übernahme prüfen? Die Münchener Pflege Holding ist ein Ansprechpartner für Dienste in der ambulanten und außerklinischen Intensivpflege. Informationen finden Sie auf der Seite Über uns, ein vertrauliches Gespräch beginnt über den Kontakt.

Quellen