Nachfolge
Pflegedienst gründen oder kaufen? Ein Vergleich
Pflegedienst gründen oder kaufen? Zulassung nach SGB XI, Anlaufzeit, Vorteile und Risiken einer Übernahme und eine Entscheidungshilfe.

Wer in der Pflege unternehmerisch werden will, hat zwei Wege: einen ambulanten Pflegedienst selbst gründen oder einen bestehenden Dienst kaufen. Beide führen zum gleichen Ziel, aber über sehr unterschiedliche Risiken, Zeitpläne und Anforderungen.
Dieser Beitrag vergleicht beide Wege entlang der Zulassung, der Anlaufzeit und der Übernahme bestehender Strukturen. Am Ende steht eine Entscheidungshilfe. Die Details eines Kaufs behandelt der Beitrag Pflegedienst kaufen.
Gründung: Zulassung und Anlaufzeit
Voraussetzungen für die Zulassung
Pflegekassen dürfen ambulante Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (§ 72 SGB XI). Der Vertrag wird mit dem Träger der Pflegeeinrichtung geschlossen. Ein Anspruch auf Abschluss besteht, soweit und solange die Einrichtung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören:
- die Anforderungen des § 71 SGB XI, also die ständige Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson,
- die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung,
- ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement und die Bereitschaft zu Qualitätsprüfungen,
- eine tarifliche oder tarifgleiche Entlohnung der Pflege- und Betreuungskräfte (§ 72 Abs. 3a und 3b SGB XI).
Die verantwortliche Pflegefachperson braucht eine abgeschlossene Pflegeausbildung, zwei Jahre praktische Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und eine Weiterbildung für leitende Funktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll (§ 71 Abs. 3 SGB XI). Für die häusliche Krankenpflege kommen Verträge nach § 132a Abs. 4 SGB V hinzu. Sie schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit zuverlässigen Leistungserbringern, die eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung gewährleisten.
Bei ambulanten Diensten wird im Versorgungsvertrag zudem der Einzugsbereich festgelegt, in dem die Leistungen ressourcenschonend und effizient zu erbringen sind. Das wirkt auf Ihre Standortwahl und Ihre Wachstumsplanung.
Anlaufzeit
Die Zulassung ist nur der erste Schritt. Danach müssen Sie Personal finden, Patienten gewinnen, die Abrechnung aufbauen und die Liquidität bis zu den ersten Zahlungen überbrücken. Konkrete Fristen hängen vom Verfahren und von der Region ab. Planen Sie Puffer ein und rechnen Sie mit einem Zeitraum, in dem Kosten für Leitung, Büro, Software und Fahrzeuge anfallen, bevor der Umsatz trägt.
Typische Risiken einer Gründung sind drei: eine zu geringe Auslastung in den ersten Monaten, fehlende Fachkräfte und eine verzögerte Abrechnung. Hinzu kommt das Haftungsrisiko, weil Sie als Inhaber für Qualität und Dokumentation einstehen.
Besonderheit Intensivpflege
Wer außerklinische Intensivpflege (AKI) anbieten will, braucht zusätzlich einen Versorgungsvertrag nach § 132l SGB V. Die Verträge schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit zuverlässigen Leistungserbringern (§ 132l Abs. 5 SGB V). Der Anbieter muss bei Abschluss die Eignung der verantwortlichen Pflegefachkraft und die Strukturanforderungen der Rahmenempfehlungen nachweisen. Dazu gehören eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte verantwortliche Pflegefachkraft mit Beatmungsqualifikation und deren Stellvertretung. Die Einzelheiten beschreibt der Beitrag Zulassung als Intensivpflegedienst. Für einen Neuanfang ist das ein hoher Einstieg, weil Fachkräfte mit Beatmungserfahrung rar sind.
Kosten im Vergleich
Beide Wege kosten Geld, nur zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Bei der Gründung fallen die Kosten vor dem Umsatz an: Personal, Büro, Software, Fahrzeuge, Versicherungen, Beratung und Marketing. Beim Kauf fallen sie früh an einer Stelle an, dem Kaufpreis, und kommen dann mit laufendem Betrieb zurück. Rechnen Sie beide Wege mit einem Businessplan über mehrere Jahre durch und planen Sie Liquiditätsreserven ein. Banken verlangen in beiden Fällen belastbare Planzahlen und die Qualifikation der Leitung.
Kauf: Übernahme bestehender Strukturen
Beim Kauf übernehmen Sie einen laufenden Betrieb. Das hat Vorteile:
- Bestehende Verträge: Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen sind vorhanden. Wie sie bei einem Trägerwechsel weiterlaufen, klären Sie vorab mit den Vertragspartnern.
- Team und Patienten: Mitarbeitende und Patientenstamm sind da. Die Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB auf Sie über.
- Umsatz ab dem ersten Tag: Sie überbrücken keine lange Anlaufphase.
- Erprobte Abläufe: Dienstplanung, Touren, Dokumentation und Abrechnung laufen bereits.
Dem stehen Nachteile gegenüber. Sie zahlen einen Kaufpreis, der finanziert werden muss. Sie erben Altlasten wie offene Ansprüche, Rückforderungsrisiken und Qualitätsmängel. Und Sie sind abhängig davon, dass Team und Leitung bleiben. Prüfen Sie diese Punkte sorgfältig, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Hinweise zur Prüfung finden Sie im Beitrag Pflegedienst kaufen, zur Personalübernahme im Beitrag Pflegedienst übernehmen.
Wenn der Käufer selbst nicht pflegt
Auch als Käufer ohne Pflegeausbildung können Sie Inhaber sein, solange der Dienst unter der Verantwortung einer qualifizierten Pflegefachperson steht. Dann ist diese Person die wichtigste Stütze des Betriebs. Sichern Sie sie vertraglich und planen Sie eine Vertretung ein.
Was oft übersehen wird
Beim Kauf wird die Kultur des Betriebs unterschätzt. Ein Team, das den bisherigen Inhaber schätzt, folgt einem Nachfolger nur mit Vertrauen. Bei der Gründung wird die Zeit unterschätzt, die der Aufbau eines belastbaren Teams kostet. Prüfen Sie ehrlich, welches Risiko Sie besser tragen können.
Entscheidungshilfe
Die Entscheidung hängt von Ihrem Profil, Ihrem Kapital und Ihrer Risikobereitschaft ab. Die folgenden Fragen helfen:
- Haben Sie die Qualifikation für die Leitung? Ohne eine Pflegefachperson mit den Voraussetzungen aus § 71 SGB XI ist weder Gründung noch Kauf sinnvoll. Wer sie nicht selbst mitbringt, muss sie einstellen.
- Wie viel Kapital haben Sie? Eine Gründung braucht Liquidität für die Anlaufzeit, ein Kauf braucht Eigenkapital oder Finanzierung für den Preis.
- Wie viel Zeit haben Sie? Wer rasch Umsatz braucht, wählt eher den Kauf. Wer Zeit und Geduld hat, kann eine Gründung planen.
- Wie wichtig sind Ihnen eigene Strukturen? Eine Gründung erlaubt, Kultur, Konzept und Zielgruppe frei zu wählen. Ein Kauf bringt ein Erbe mit.
- Welche Versorgungsform wollen Sie? Für AKI mit § 132l SGB V ist ein bestehender Dienst mit erprobter Struktur oft der kürzere Weg, weil Qualifikationsnachweise und Verträge schon vorliegen.
Als Faustregel gilt: Gründen passt, wenn Sie Zeit, Kapital und ein klares Konzept haben. Kaufen passt, wenn Sie den Markteintritt beschleunigen und vorhandene Strukturen nutzen wollen und bereit sind, den Kaufpreis und die Altlasten zu prüfen.
Lassen Sie beide Optionen von einer Steuerberatung durchrechnen und von einer Rechtsberatung prüfen. Bei einem Kauf gehören ein Gutachten oder eine Bewertung des Zielunternehmens dazu.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen braucht ein ambulanter Pflegedienst?
Einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, eine verantwortliche Pflegefachperson nach § 71 SGB XI, Qualitätsmanagement und tarifliche oder tarifgleiche Entlohnung. Für die häusliche Krankenpflege kommen Verträge nach § 132a SGB V hinzu.
Welche Qualifikation braucht die Leitung?
Eine abgeschlossene Pflegeausbildung, zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und eine Leitungsweiterbildung, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll.
Ist Kaufen schneller als Gründen?
Meist ja, weil Verträge, Team und Patienten vorhanden sind. Dafür tragen Sie den Kaufpreis und prüfen Altlasten. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab.
Brauche ich als Inhaber selbst eine Pflegeausbildung?
Nicht zwingend. Der Dienst muss aber unter ständiger Verantwortung einer qualifizierten Pflegefachperson stehen, die Sie beschäftigen.
Wie unterscheidet sich ein Intensivpflegedienst?
Er braucht zusätzlich einen Versorgungsvertrag nach § 132l SGB V mit eigenen Anforderungen an Leitung, Beatmungsqualifikation und Strukturen.
Sie wägen zwischen Gründung und Kauf ab und möchten die Intensivpflege in Bayern einordnen? Auf der Seite Über uns der Münchener Pflege Holding finden Sie Informationen zur Nachfolge, für ein Gespräch nutzen Sie den Kontakt.