Versorgung in Bayern
Kinder mit Beatmung in Bayern: Kliniken, Nachsorge, Pflege zu Hause
Wo Kinderkliniken in Bayern Heimbeatmung betreuen, wie der Übergang nach Hause gelingt und was für Kita und Schule gilt. Mit Rechtsgrundlagen und Stand Oktober 2026.

Wenn ein Kind dauerhaft beatmet wird oder eine Trachealkanüle trägt, ist die Heimkehr ein großer Schritt. Allein in Deutschland sind nach Angabe des Dr. von Haunerschen Kinderspitals etwa 2.000 Kinder auf eine Langzeitbeatmung angewiesen. Die Familien brauchen eine Klinik, die die Beatmung einstellt und kontrolliert, ein Nachsorgeteam, einen Pflegedienst und Lösungen für Kita und Schule.
Dieser Beitrag zeigt, wo in Bayern Kinderkliniken Heimbeatmung betreuen, wie der Übergang nach Hause verläuft und was bei Kita und Schule gilt.
Kinderkliniken mit Heimbeatmung in Bayern
Eine amtliche Liste der Kliniken mit Heimbeatmung für Kinder gibt es in Bayern nicht. Die folgenden Beispiele beruhen auf den Angaben der Kliniken selbst. Sie sind keine vollständige Liste (Stand: Oktober 2026). Fragen Sie Ihre Kinderärztin oder das SPZ, welches Zentrum für Ihr Kind geeignet ist.
- Dr. von Haunersches Kinderspital, LMU Klinikum München: Die Klinik betreut mehr als 200 langzeitbeatmete oder tracheotomierte Kinder und deren Familien. Eine ambulante Vorstellung ist über die Heimbeatmungssprechstunde des Hauner iSPZ oder die Tracheostoma-Sprechstunde der bronchoskopischen Abteilung möglich. Die Termine vergibt die Klinik nach Vereinbarung, in der Regel mit Überweisung der Kinderärztin. Dort werden die Beatmung und der klinische Zustand kontrolliert und die Einstellung bei Bedarf angepasst.
- Klinikum Dritter Orden München: Das Kinderschlaflabor nennt unter seinen Indikationen ausdrücklich Patientinnen und Patienten mit Heimbeatmung zur Beatmungskontrolle sowie neuromuskuläre Erkrankungen mit Erschöpfung der Atemmuskulatur.
- München Klinik Schwabing: Die Kinderintensivstation verfügt nach Angabe der Klinik über zwölf Beatmungsplätze.
- KUNO Klinik St. Hedwig, Regensburg: Die Kinderintensivstation hat bei flexibler Belegung zusammen mit neonatologischen Patienten insgesamt 20 Beatmungsplätze.
Bei Kindern mit angeborenen oder erworbenen Erkrankungen der Atemmuskulatur oder des Nervensystems sind zusätzlich Sozialpädiatrische Zentren wichtig. Eine Übersicht bietet der Beitrag zu den Sozialpädiatrischen Zentren in Bayern.
Fragen Sie die Klinik vor der Entlassung konkret: Wer stellt das Beatmungsgerät ein und kontrolliert es später? Wie oft sind Kontrollen nötig? Wer ist im Notfall erreichbar? Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben, am besten im Entlassbrief. Bitten Sie außerdem um ein Gespräch mit allen Beteiligten vor der Entlassung, an dem Klinik, Nachsorgeteam, Pflegedienst und Sie teilnehmen. Dort lässt sich klären, wer welche Aufgabe in den ersten Wochen zu Hause übernimmt.
Nachsorge und Übergang nach Hause
Der Übergang beginnt in der Klinik. Das Entlassmanagement der Klinik unterstützt Sie bei der Anschlussversorgung. Dazu gehört auch die Verordnung von Leistungen für die Zeit unmittelbar nach der Entlassung, bis zu sieben Tage lang (§ 39 Abs. 1a SGB V). Die außerklinische Intensivpflege selbst verordnet danach eine besonders qualifizierte Vertragsärztin oder ein besonders qualifizierter Vertragsarzt. Bei Kindern, die beatmet werden oder tracheotomiert sind, gilt wie bei Erwachsenen: Mit jeder Verordnung müssen das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis zur Entwöhnung und Dekanülierung erhoben und dokumentiert werden (§ 37c Abs. 1 SGB V). Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt die Einzelheiten getrennt für Kinder und Jugendliche, junge Volljährige und Erwachsene.
Der Ablauf in Schritten:
- Die Klinik klärt mit Ihnen, welcher Leistungsort in Frage kommt: Haushalt, Familie oder ein anderer geeigneter Ort. Berechtigten Wünschen der Familie ist zu entsprechen (§ 37c Abs. 2 SGB V).
- Die Krankenkasse berät Sie zur Wahl des Leistungsorts und prüft, ob die Versorgung dort sichergestellt ist. Fehlt noch etwas, schließt sie mit Ihnen eine Zielvereinbarung über Nachbesserungen.
- Der Medizinische Dienst begutachtet das Kind am Leistungsort. Die Krankenkasse überprüft ihre Feststellung jährlich.
- Ein Pflegedienst übernimmt die Versorgung. In der Einzelversorgung betreut eine Pflegefachperson ein Kind, je nach Verordnung bis zu 24 Stunden am Tag.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung zur außerklinischen Intensivpflege, denn die Zuzahlung nach § 37c Abs. 5 SGB V trifft nur Versicherte ab 18 Jahren. Parallel kann die sozialmedizinische Nachsorge helfen, den Alltag zu organisieren. Sie wird im Beitrag Bunter Kreis: Nachsorge für Familien erklärt. Zu den Leistungen der Pflegeversicherung für Kinder lesen Sie Pflegegeld für Kinder in Bayern.
Was Eltern vor der Heimkehr organisieren
- Hilfsmittel: Beatmungsgerät, Absaugung, Überwachungsmonitor und Zubehör sollten geliefert und eingewiesen sein, bevor das Kind nach Hause kommt. Klären Sie, wer sie wartet und wer bei Störungen erreichbar ist.
- Einweisung: Lassen Sie sich in der Klinik das Absaugen, den Kanülenwechsel und das Verhalten im Notfall zeigen und üben Sie es selbst.
- Notfallplan: Halten Sie Ansprechpartner, Medikamente und Kliniktelefonnummern schriftlich bereit. Informieren Sie bei Bedarf den örtlichen Rettungsdienst über die Situation Ihres Kindes.
- Entlastung: Planen Sie von Beginn an Pausen für die Familie ein, etwa durch Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Unterstützung von Verwandten.
Kinderintensivpflege und Kita
Die außerklinische Intensivpflege ist nicht auf das Zuhause beschränkt. Das Gesetz nennt als möglichen Leistungsort ausdrücklich Schulen und Kindergärten (§ 37c Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V). Die Krankenkasse prüft, ob und wie die medizinische und pflegerische Versorgung dort sichergestellt ist oder in angemessener Zeit sichergestellt werden kann. Dabei berücksichtigt sie die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände.
Für den Kita-Besuch bedeutet das praktisch:
- Sprechen Sie früh mit der Kita-Leitung und dem Träger. Klären Sie Raum, Notfallplan, Ansprechpersonen und die Frage, wer das Kind im Alltag pflegerisch begleitet.
- Bitten Sie den Pflegedienst, die Begleitung in der Kita mit der Verordnung abzustimmen.
- Beantragen Sie die Leistung am Leistungsort Kita bei der Krankenkasse. Diese entscheidet nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Mehr zu Kita und Schule steht im Beitrag Intensivpflege in Kita und Schule in Bayern. Die Kinderintensivpflege als Leistung bietet innerhalb der Gruppe die IHM an, Details beschreibt die Seite Kinderintensivpflege der IHM.
Häufige Fragen
Wo betreut eine Klinik in Bayern Kinder mit Heimbeatmung?
Beispiele sind das Dr. von Haunersche Kinderspital in München mit einer Heimbeatmungssprechstunde und das Kinderschlaflabor des Klinikums Dritter Orden. Eine amtliche Liste gibt es nicht. Fragen Sie Ihre Kinderärztin oder das SPZ.
Wer verordnet die außerklinische Intensivpflege für ein Kind?
Eine für die Versorgung besonders qualifizierte Vertragsärztin oder ein besonders qualifizierter Vertragsarzt. Bei Beatmung oder Tracheostoma ist mit jeder Verordnung das Entwöhnungspotenzial zu erheben (§ 37c SGB V). Die Krankenkasse genehmigt.
Muss ich als Eltern zuzahlen?
Nein. Die Zuzahlung nach § 37c Abs. 5 SGB V gilt nur für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Kann mein Kind mit Beatmung in die Kita gehen?
Das Gesetz nennt Kindergärten ausdrücklich als möglichen Leistungsort der außerklinischen Intensivpflege. Die Krankenkasse prüft, ob die Versorgung dort sichergestellt werden kann.
Wie lange gilt die erste Verordnung aus der Klinik?
Das Krankenhaus kann im Entlassmanagement Leistungen für bis zu sieben Tage verordnen (§ 39 Abs. 1a SGB V). Die weitere Verordnung erfolgt durch einen qualifizierten Vertragsarzt.
Wenn Ihr Kind nach der Klinik zu Hause beatmet versorgt werden soll, begleiten wir Familien und Kliniken bei der Überleitung. Schreiben Sie uns über die Kontaktseite oder sehen Sie die freien Kapazitäten ein.