Versorgung in Bayern

Bunter Kreis: Nachsorge für Familien in Bayern

Sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 SGB V begleitet Familien nach der Klinik. Wir erklären Anspruch, Verordnung und die Standorte des Bunten Kreises in Augsburg und Bayern.

Aktualisiert am
September 10, 2026
· Redaktion Münchener Pflege Holding
Bunter Kreis: Nachsorge für Familien in Bayern

Nach Wochen auf der Kinderstation steht die Entlassung an, und Eltern fragen sich, wie der Alltag mit einem schwer kranken Kind zu Hause gelingen soll. Hier setzt die sozialmedizinische Nachsorge an. Sie ist seit dem Modell „Bunter Kreis“ aus Augsburg eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser Beitrag erklärt, wer Anspruch hat, wie der Weg zur Nachsorge verläuft und welche Bunter-Kreis-Standorte es in Bayern gibt.

Sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 SGB V

Nach § 43 Abs. 2 SGB V erbringt die Krankenkasse sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche. Sie schließen unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung oder stationäre Rehabilitation an. Der Anspruch besteht, bis das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, in besonders schwerwiegenden Fällen bis zum 18. Lebensjahr. Die Nachsorge muss notwendig sein, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern. Sie umfasst die Koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation, diese in Anspruch zu nehmen. Angehörige werden einbezogen.

Die Einzelheiten regelt eine Bestimmung des GKV-Spitzenverbandes (Fassung vom 12. Juni 2017). Danach gilt:

  • Umfang: je nach Bedarf mindestens 6 bis höchstens 20 Nachsorgeeinheiten in einem Zeitraum von 6 bis 12 Wochen. In Ausnahmefällen sind bis zu 10 weitere Einheiten auf Grundlage einer begründeten Folgeverordnung möglich.
  • Verordnung: Verordnen dürfen der behandelnde Arzt des Krankenhauses, der Rehabilitationseinrichtung oder der behandelnde Vertragsarzt. Die Erstverordnung erfolgt im Regelfall schon während des Klinikaufenthalts oder im Einzelfall innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung. Hat die Klinik sie nicht veranlasst, kann der Vertragsarzt noch bis zu sechs Wochen nach Abschluss der Behandlung verordnen.
  • Genehmigung: Jede Maßnahme braucht die vorherige Genehmigung der Krankenkasse. Die Eltern unterschreiben die Verordnung. Die Kasse teilt ihre Entscheidung in der Regel innerhalb von vier Arbeitstagen mit.

Sprechen Sie den Sozialdienst oder die Stationsärztin schon vor der Entlassung an, denn die Erstverordnung ist an dieses Zeitfenster gebunden. Wie der Sozialdienst arbeitet, erklärt der Beitrag zum Sozialdienst im Krankenhaus.

Bunter Kreis in Augsburg und Bayern

Die Stiftung Bunter Kreis hat ihren Sitz in Augsburg (Stenglinstraße 2) und liegt neben dem Universitätsklinikum Augsburg. Träger der Nachsorgearbeit ist die im Jahr 2000 gegründete Bunter Kreis Nachsorge gGmbH. Sie bietet drei Angebote an: die sozialmedizinische Nachsorge nach dem „Modell Bunter Kreis“, die Harl.e.kin-Nachsorge und eine stationäre Begleitung.

Die Standorte in Bayerisch-Schwaben sind:

  • Augsburg, Stenglinstraße 2 (Hauptstandort)
  • Stadtbergen, Therapiezentrum Ziegelhof
  • Memmingen, Bismarckstraße 4
  • Kempten (Allgäu), Bunter Kreis Allgäu e.V., Bischof-Freundorfer-Weg 15

Mit Memmingen und Kempten deckt der Bunte Kreis nach eigenen Angaben ganz Bayerisch-Schwaben ab. Das Team besteht aus Kinderkrankenpflegekräften, Ernährungstherapeuten, Sozialpädagogen und Psychologen. Sie beraten zu Krankheitsbewältigung, Pflegetechniken, sozialrechtlichen Ansprüchen, finanziellen Hilfen und zur Kita- und Schulwahl. Betreut werden Frühgeborene, Kinder und Jugendliche mit chronischen, neurologischen, onkologischen, urologischen, chirurgischen, Stoffwechsel-, Herz- oder Lungenerkrankungen, nach Unfällen oder mit seltenen Erkrankungen.

Außerhalb Schwabens gibt es weitere Anbieter sozialmedizinischer Nachsorge, die nach dem Augsburger Modell arbeiten. Dazu gehören der Bunte Kreis Bamberg an der Sozialstiftung Bamberg, der Bunte Kreis Bayreuth am Klinikum Bayreuth und die Bunter Kreis KUNO Familiennachsorge Regensburg an der Klinik St. Hedwig. Der Bunte Kreis Bamberg betreut Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus dem Einzugsbereich der Sozialstiftung. Das Angebot in Bayreuth ist nach Angabe des Klinikums vertraulich und kostenfrei für die Familien. Für Frühgeborene gibt es zusätzlich die Harl.e.kin-Nachsorge, die 28 Standorte in allen sieben Regierungsbezirken nennt. Das Netz besteht aus einzelnen Trägern, nicht aus einer landesweiten Organisation. Fragen Sie bei Ihrer Klinik, welcher Anbieter für Ihre Region zuständig ist, und lassen Sie sich die Kontaktdaten schriftlich geben.

Was die Nachsorge im Alltag bedeutet

Wie die Nachsorge konkret aussieht, zeigt das Beispiel Bayreuth. Das Team nimmt bereits in der Klinik Kontakt zur Familie auf und begleitet den Übergang nach Hause. Kinderkrankenpflegekräfte kommen zu Hausbesuchen. Dazu kommen psychologische und psychosoziale Beratung sowie Beratung zu sozialrechtlichen Fragen, etwa zu Kuren, Anträgen, Hilfsmitteln, Elterngeld und Pflegegeld. Das Team vernetzt die Familie mit Frühförderstellen, behandelnden Ärzten, Therapeuten, Fachkliniken und Selbsthilfegruppen. Ein Elterncafé und ein Geschwisterclub ergänzen das Angebot. Ähnliche Bausteine nennen die Teams in Augsburg und Bamberg.

Zum Pflegegeld und zum Landespflegegeld für Kinder finden Sie Informationen im Beitrag Pflegegeld für Kinder in Bayern.

Checkliste vor der Entlassung

  • Sprechen Sie spätestens eine Woche vor dem geplanten Entlassungstag mit Stationsärztin und Sozialdienst über die Nachsorge. Die Erstverordnung kann frühestens fünf Arbeitstage vor der geplanten Entlassung erfolgen.
  • Klären Sie, welche Krankenkasse zuständig ist. Maßgeblich ist die Kasse, bei der das Kind familienversichert oder selbst Mitglied ist.
  • Fragen Sie nach dem Nachsorgeteam in Ihrer Region und lassen Sie sich die Kontaktdaten geben.
  • Halten Sie fest, welche weiteren Leistungen verordnet sind, zum Beispiel Therapien, Hilfsmittel oder Pflegedienst. Die Nachsorge koordiniert genau diese verordneten Leistungen.

Nachsorge und Kinderintensivpflege

Die Nachsorge ist zeitlich begrenzt und ersetzt keine Pflege. Sie bereitet die Familie auf zu Hause vor und koordiniert Ärzte, Therapeuten, Pflegedienste und Behörden. Braucht ein Kind eine ständige Überwachung, zum Beispiel wegen Beatmung oder eines Tracheostomas, kommt die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V hinzu. Sie ist eine eigene Leistung der Krankenkasse mit eigener Verordnung.

Zwei Punkte sind für Familien wichtig:

  1. Planen Sie beide Leistungen gleichzeitig. Die Nachsorge-Fachkraft kann im Klinikalltag Kontakte zu Pflegediensten, Hilfsmittelversorgern und Sozialdiensten herstellen. Die Verordnung der Intensivpflege erfolgt getrennt.
  2. Zuzahlungen entfallen bei der außerklinischen Intensivpflege für Minderjährige. Die Zuzahlung nach § 37c Abs. 5 SGB V trifft nur Versicherte ab 18 Jahren.

Über die Versorgung von Kindern mit Beatmung informiert der Beitrag Kinder mit Beatmung in Bayern. Die IHM beschreibt die Kinderintensivpflege und die AAI ihr Angebot für Familien in Schwaben auf ai-augsburg.de.

Häufige Fragen

Was ist sozialmedizinische Nachsorge?

Eine Leistung der Krankenkasse nach § 43 Abs. 2 SGB V für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche im Anschluss an Klinik oder Reha. Sie koordiniert die verordneten Leistungen und leitet die Familie an.

Für welches Alter gilt der Anspruch?

Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, in besonders schwerwiegenden Fällen bis zum 18. Lebensjahr.

Wie lange dauert die Nachsorge?

Je nach Bedarf 6 bis 20 Nachsorgeeinheiten in 6 bis 12 Wochen. In Ausnahmefällen sind bis zu 10 weitere Einheiten möglich.

Wer verordnet die Nachsorge?

Der behandelnde Arzt des Krankenhauses oder der Reha-Einrichtung, im Einzelfall der Vertragsarzt. Die Krankenkasse muss vorab genehmigen.

Wo gibt es den Bunten Kreis in Bayern?

In Bayerisch-Schwaben in Augsburg, Stadtbergen, Memmingen und Kempten. Weitere Nachsorgeangebote nach diesem Modell bestehen unter anderem in Bamberg, Bayreuth und Regensburg.

Wenn Ihr Kind nach der Klinik eine Intensivpflege zu Hause braucht, beraten wir Sie zu Ablauf und Verfügbarkeit. Schreiben Sie uns über die Kontaktseite oder prüfen Sie die freien Kapazitäten.

Quellen