Karriere in der Pflege

Atmungstherapeut: Weiterbildung und Einsatz in der Intensivpflege

Die DGP-Weiterbildung zum Atmungstherapeuten dauert zwei Jahre und umfasst 720 Stunden. Was Sie brauchen, wo sie in Bayern stattfindet und wie sie in der AKI zählt.

Aktualisiert am
October 1, 2026
· Redaktion Münchener Pflege Holding
Atmungstherapeut: Weiterbildung und Einsatz in der Intensivpflege

Beatmete und trachealkanülierte Patientinnen und Patienten brauchen Pflegekräfte, die Beatmungstechnik und Atemphysiologie sicher beherrschen. Die Weiterbildung zur Atmungstherapeutin oder zum Atmungstherapeuten (DGP) ist der umfassendste Qualifizierungsweg für dieses Feld in Deutschland.

Dieser Beitrag zeigt, wer zugelassen wird, wie lange die Weiterbildung dauert, wo sie in Bayern stattfindet und welche Rolle der Abschluss in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) spielt.

Voraussetzungen und Dauer

Die Weiterbildung wird von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) getragen. Zugelassen sind Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, der Physiotherapie oder der dreijährigen Altenpflege. Dazu kommen mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung.

Die Weiterbildung läuft zwei Jahre berufsbegleitend in vier Modulen und umfasst 720 Stunden:

  • 280 Stunden Unterricht,
  • 320 Stunden Praktika,
  • 120 Stunden für Selbststudium, Facharbeit und Abschlussprüfung.

Die Praktika finden in den Kurskliniken oder in kooperierenden Abteilungen statt. Die eigene Abteilung ist nur zu maximal 50 Prozent anrechenbar, und eine Freistellung ist laut DGP nicht vorgesehen. Planen Sie die Praktikumszeiten deshalb früh mit Ihrem Arbeitgeber.

Die DGP nennt Kursgebühren von 5.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (Stand: Oktober 2026). Ob der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, handhaben Betriebe unterschiedlich. Klären Sie das vor der Anmeldung schriftlich.

Die DGP nimmt Anmeldungen über ein Voranmeldeformular entgegen. Das Curriculum und die Modulinhalte stellt sie als Dokumente bereit. Wer mit anderen Vorausbildungen oder Zusatzausbildungen teilnehmen möchte, etwa als Pflegeexperte, wird laut DGP-FAQ nicht zugelassen. Fragen zur Zulassung im Einzelfall richten Sie an die Geschäftsstelle der DGP.

Die Abschlussprüfung ist Teil der 120 Stunden für Selbststudium, Facharbeit und Prüfung. Die Prüfungstermine legt die DGP je Kurs fest. Für den Kurs in Gauting ist der 27.01.2027 genannt.

Abgrenzung zur Fachweiterbildung Intensivpflege

Die Atmungstherapie ist keine Fachweiterbildung nach Landesrecht und kein Basiskurs. Sie ist ein eigenständiger Abschluss mit Schwerpunkt Lunge, Atmung und Beatmung. Wer stattdessen die breitere Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie sucht, findet die Unterschiede in unserem Beitrag zur Weiterbildung in der Intensivpflege. Den kürzeren Einstieg über 120 Stunden erklärt der Beitrag zum Basiskurs für die außerklinische Intensivpflege.

Anbieter

Die DGP führt die Kurse an Kliniken durch, die sie dafür zugelassen hat. Pro Kurs ist nur ein Standort gleichzeitig aktiv. Nach Abschluss eines Kurses startet in der Regel nach etwa sechs Monaten ein neuer. In Bayern nennt die DGP aktuell diese Standorte (Stand: Oktober 2026):

  • Oberbayern: Asklepios Fachkliniken in Gauting (Kurs 64, Prüfung am 27.01.2027).
  • Franken: ein gemeinsamer Kurs 68 der Sozialstiftung Bamberg und des Klinikums Nürnberg. Modul 1 beginnt am 12.10.2026 in Bamberg, Modul 2 folgt im März 2027 in Nürnberg.
  • Oberpfalz: Barmherzige Brüder Regensburg, Modul 1 im April 2027.

Termine und freie Plätze ändern sich. Prüfen Sie die aktuelle Kursliste auf der Seite der DGP-Akademie und fragen Sie bei der Geschäftsstelle nach, bevor Sie planen. Dort finden Sie auch das Voranmeldeformular und das aktuelle Curriculum.

Einsatz in der außerklinischen Intensivpflege

Atmungstherapeutinnen und Atmungstherapeuten führen diagnostische und therapeutische Maßnahmen durch und beraten Patientinnen und Patienten mit Atemwegs- und Lungenerkrankungen. Sie arbeiten unter der fachlichen Verantwortung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Pneumologie. In DGP-zertifizierten Weaning-Zentren ist die Anstellung einer DGP-ausgebildeten Atmungstherapeutin oder eines solchen Therapeuten vorgeschrieben. Wie Weaning-Zentren in Bayern aufgebaut sind, beschreibt der Beitrag Weaning-Zentren in Bayern.

Für die AKI ist der Abschluss formal relevant. Die Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V (Fassung vom 13.04.2026) legen fest, welche Zusatzqualifikation Pflegefachkräfte in der Versorgung beatmeter und trachealkanülierter Versicherter nachweisen müssen. Dort ist der Abschluss als Atmungstherapeut oder Atmungstherapeutin ausdrücklich als eine von mehreren Möglichkeiten genannt. Die anderen Wege sind unter anderem die Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivpflege, einschlägige Berufserfahrung im Beatmungsbereich oder eine anerkannte Zusatzqualifikation über mindestens 120 Zeitstunden.

Für die verantwortliche Pflegefachkraft eines Leistungserbringers gilt eine Besonderheit: Hier nennen die Rahmenempfehlungen die Atmungstherapeutin oder den Atmungstherapeuten "mit pflegerischer Ausbildung". Wer aus der Physiotherapie kommt, erfüllt diese Anforderung damit nicht automatisch. Ob Ihr Profil im Einzelfall genügt, klären Sie mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls mit den Vertragspartnern der Kassen.

Atmungstherapie im Vergleich zu den anderen Wegen

Die Rahmenempfehlungen unterscheiden zwischen den Pflegefachkräften in der Versorgung und der verantwortlichen Pflegefachkraft. Der Vergleich zeigt, wo sich der Aufwand für die Atmungstherapie lohnt:

  • Pflegefachkraft in der Versorgung: Neben der Pflegeausbildung genügt mindestens ein Jahr hauptberufliche Erfahrung im Beatmungsbereich (mindestens 19,25 Wochenstunden) innerhalb der letzten fünf Jahre. Alternativ zählt die Zusatzqualifikation über mindestens 120 Zeitstunden.
  • Verantwortliche Pflegefachkraft: Neben der Leitungsweiterbildung mit mindestens 460 Stunden verlangen die Rahmenempfehlungen unter anderem mindestens zwei Jahre einschlägige Erfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre. Der Abschluss als Atmungstherapeut oder Atmungstherapeutin mit pflegerischer Ausbildung ersetzt diese Erfahrungszeit.

Wer die Erfahrungszeit nicht nachweisen kann, aber die Weiterbildung abschließt, erreicht die formale Qualifikation also auch ohne diese Jahre. Wer die Erfahrung schon hat, braucht die Atmungstherapie für die Zulassung nicht. Sie lohnt sich dann vor allem fachlich.

Laufende Fortbildung

Unabhängig vom Abschluss müssen Leistungserbringer die Kompetenz ihres Personals durch interne oder externe Fortbildung sichern. Die Rahmenempfehlungen nennen dafür mindestens 16 Stunden je Kalenderjahr, mit Schwerpunkt auf der Versorgung beatmeter und trachealkanülierter Menschen. Wer als Atmungstherapeut im Team arbeitet, übernimmt in der Praxis häufig einen Teil dieser Schulungen. Eine feste Stellenbeschreibung schreiben die Rahmenempfehlungen dafür nicht vor.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie Ihre Zugangsvoraussetzungen: Ausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung.
  2. Klären Sie mit dem Arbeitgeber Freistellung für die Module, Kostenübernahme und die Praktikumsplanung.
  3. Melden Sie sich über das Voranmeldeformular der DGP für einen Kurs in Ihrer Region an.
  4. Planen Sie die Praktika in den Kurskliniken ein, da die eigene Abteilung nur zur Hälfte zählt.

Lassen Sie Vereinbarungen zur Kostenübernahme und zu einer möglichen Bindung nach der Weiterbildung schriftlich festhalten und im Zweifel arbeitsrechtlich prüfen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Weiterbildung zum Atmungstherapeuten (DGP)?

Zwei Jahre berufsbegleitend in vier Modulen mit insgesamt 720 Stunden, davon 280 Stunden Unterricht, 320 Stunden Praktika und 120 Stunden für Selbststudium, Facharbeit und Prüfung.

Wer darf an der Weiterbildung teilnehmen?

Personen mit abgeschlossener Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Physiotherapie oder dreijähriger Altenpflege und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung.

Wo kann ich die Weiterbildung in Bayern machen?

Die DGP nennt Gauting, Bamberg und Nürnberg (gemeinsamer Kurs) sowie Regensburg. Die Standorte und Termine wechseln, prüfen Sie die aktuelle Kursliste der DGP.

Erfüllt der Abschluss die Anforderungen für die außerklinische Intensivpflege?

Ja, die Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V nennen den Abschluss als eine der anerkannten Qualifikationen für Pflegefachkräfte in der Beatmungsversorgung. Für die verantwortliche Pflegefachkraft gilt er mit pflegerischer Ausbildung.

Was kostet die Weiterbildung?

Die DGP nennt 5.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (Stand: Oktober 2026). Ob der Arbeitgeber zahlt, ist Verhandlungssache.

Sie arbeiten in der Beatmungspflege oder möchten dorthin wechseln? Auf der Karriereseite der Münchener Pflege Holding finden Sie offene Stellen in der außerklinischen Intensivpflege in Bayern. Fragen zur Qualifikation beantworten wir gern im Gespräch.

Quellen