Nachfolge

Nachfolge im Pflegedienst planen: Zeitplan und Optionen

Nachfolge im Pflegedienst: Familie, Team oder externer Käufer, ein Zeitplan über 24 Monate und die wichtigsten Steuer- und Rechtsfragen kurz erklärt.

Aktualisiert am
September 25, 2026
· Redaktion Münchener Pflege Holding
Nachfolge im Pflegedienst planen: Zeitplan und Optionen

Viele Inhaber führen ihren Pflegedienst über Jahrzehnte und denken erst spät an die Übergabe. Dabei braucht eine Nachfolge Zeit: Ein Nachfolger muss gefunden, geprüft und eingearbeitet werden, und Verträge, Team und Steuern müssen vorbereitet sein.

Dieser Beitrag vergleicht die drei Wege Familie, Team und externer Käufer, schlägt einen Zeitplan über 24 Monate vor und erklärt Steuer und Recht in den wichtigsten Punkten. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Optionen: Familie, Team, Käufer

Übergabe in der Familie

Die Übergabe an Kinder oder Verwandte bietet Vertrauen und Kontinuität. Sie scheitert aber häufig daran, dass die Nachfolger weder die Qualifikation noch das Interesse haben. Ein Pflegedienst braucht eine verantwortliche Pflegefachperson mit Ausbildung, zwei Jahren Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und einer Leitungsweiterbildung, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll (§ 71 Abs. 3 SGB XI). Ohne diese Person kann ein Familienmitglied den Dienst zwar erben, aber nicht pflegerisch verantworten. Dann braucht es eine externe Leitung oder eine andere Lösung.

Übergabe an das Team

Eine Nachfolge aus dem Team, etwa an die Pflegedienstleitung, kennt den Betrieb und die Patienten. Die Herausforderung ist die Finanzierung: Mitarbeitende haben selten das Kapital für einen Kaufpreis. Üblich sind Ratenzahlungen aus den späteren Gewinnen, ein Verkäuferdarlehen oder Finanzierungen über Banken. Der Verkäufer trägt dabei ein Risiko, weil er einen Teil des Preises später erhält. Klären Sie früh, ob die Person nicht nur fachlich, sondern auch unternehmerisch führen will.

Verkauf an einen externen Käufer

Ein Verkauf an einen Dritten bringt in der Regel sofort liquide Mittel und einen Käufer mit Erfahrung. Käufer können Einzelpersonen, Wettbewerber oder Gruppen sein. Als Hilfe bei der Suche gibt es die Börse nexxt-change, eine kostenlose Plattform für Unternehmensnachfolge, auf der Inhaber und Interessenten zusammenfinden. Der Kaufprozess steht im Beitrag Pflegedienst kaufen, die Folgen für Personal und Verträge im Beitrag Pflegedienst übernehmen.

Wie Sie entscheiden

  • Familie: wenn eine qualifizierte Person bereit ist und die Familie den Wert tragen kann,
  • Team: wenn die Leitung den Dienst führen will und eine Finanzierung realistisch ist,
  • Käufer: wenn niemand im Umfeld übernehmen kann oder die schnelle und vollständige Übergabe Priorität hat.

Mischformen sind möglich, etwa ein Teilverkauf an einen Partner mit späterer Übernahme der übrigen Anteile.

Zeitplan von 24 Monaten

Die folgenden Phasen sind eine Orientierung für einen planmäßigen Verkauf. Sie sind eine Empfehlung, keine gesetzliche Frist. Manche Übergaben gehen schneller, andere brauchen länger.

  1. Monate 24 bis 18: Ziele klären. Wann wollen Sie aufhören, welche Rolle danach, welcher Preis ist realistisch? Beraterteam aus Steuerberatung und Rechtsberatung zusammenstellen.
  2. Monate 18 bis 12: Betrieb vorbereiten. Zahlen bereinigen, Verträge ordnen, Leitung und Stellvertretung sichern, Abhängigkeiten von der Inhaberperson abbauen, Tarifstruktur prüfen.
  3. Monate 12 bis 6: Nachfolger suchen und prüfen. Vertrauliche Ansprache, Gespräche, Eckpunkte, Prüfung durch den Käufer.
  4. Monate 6 bis 0: Vertrag und Übergang. Kaufvertrag, Information von Team, Patienten und Kostenträgern, Anzeige der Änderungen, Stichtag.
  5. Nach dem Übergang: Begleitung. Der bisherige Inhaber unterstützt für eine vereinbarte Zeit bei Ansprechpartnern, Patienten und Abläufen.

Bei Intensivpflegediensten ist die Vorbereitung der Personalstruktur besonders wichtig. Die Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V verlangen eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte verantwortliche Pflegefachkraft mit Beatmungsqualifikation und deren Stellvertretung. Außerdem müssen Trägerwechsel, Gesellschafterwechsel und der Wechsel der Geschäftsführung den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen unverzüglich mitgeteilt werden. Planen Sie diese Schritte frühzeitig ein.

Vertraulichkeit während der Suche

Solange die Nachfolge nicht entschieden ist, sollten nur wenige Personen davon wissen. Unruhe im Team kostet Mitarbeitende und kann Zuweiser verunsichern. Vereinbaren Sie mit jedem Interessenten eine Verschwiegenheitsvereinbarung, bevor Sie Zahlen oder Patientendaten herausgeben. Patientendaten gehören in dieser Phase nicht in die Unterlagen. Anonymisierte Kennzahlen reichen für die erste Einschätzung.

Entscheiden Sie früh, wer das Team informiert und wann. Wer es von Dritten erfährt, vertraut dem Betrieb weniger. Am besten informieren Sie Leitung und Team selbst, kurz vor dem Vertragsabschluss und bevor der Übergang öffentlich wird.

Steuer und Recht kurz erklärt

Die folgenden Hinweise geben den Rahmen wieder. Die Wirkung im Einzelfall hängt von Rechtsform, Struktur und Alter ab. Beziehen Sie unbedingt Ihre Steuerberatung ein.

Einkommensteuer beim Verkauf

Wer einen Betrieb verkauft und den Gewinn als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter versteuert, kann Entlastungen nutzen. Hat der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er dauernd berufsunfähig, wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag nur insoweit besteuert, als er 45.000 Euro übersteigt. Dieser Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt, und wird nur einmal gewährt (§ 16 Abs. 4 EStG).

Zusätzlich kann auf Antrag ein ermäßigter Steuersatz gelten, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Er beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 Prozent, und gilt für außerordentliche Einkünfte bis 5 Millionen Euro. Die Ermäßigung ist nur einmal im Leben möglich (§ 34 Abs. 3 EStG). Bei Kapitalgesellschaften gelten andere Regeln.

Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Übergabe in der Familie

Wird Betriebsvermögen vererbt oder verschenkt, kann es nach § 13a ErbStG zu 85 Prozent steuerfrei bleiben (Verschonungsabschlag). Das gilt unter Bedingungen: Die Lohnsumme des Betriebs muss in fünf Jahren eine Mindestgrenze erreichen, und der Erwerber darf den Betrieb innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist nicht veräußern oder aufgeben. Bei kleinen Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt die Lohnsummenregelung. Auf unwiderruflichen Antrag kann unter strengeren Bedingungen eine vollständige Befreiung von 100 Prozent gewährt werden. Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass der Anteil des Verwaltungsvermögens begrenzt bleibt. Diese Regeln sind komplex, lassen Sie sich vor der Übergabe beraten.

Arbeits- und Vertragsrecht

Beim Verkauf gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Erwerber über. Die Folgen beschreibt der Beitrag Pflegedienst übernehmen. Die Versorgungsverträge sind an den Träger gebunden (§ 72 SGB XI). Klären Sie bei einem Trägerwechsel mit den Vertragspartnern, wie sie weitergeführt werden.

Auf unserer Seite Über uns beschreibt die Münchener Pflege Holding ihren Ansatz bei der Nachfolge: Versorgung langfristig sichern und Arbeitsplätze erhalten. Ein erstes Gespräch ist über den Kontakt möglich.

Häufige Fragen

Wann sollte ich die Nachfolge im Pflegedienst planen?

Rund 24 Monate vor dem geplanten Übergang. Das ist eine Orientierung, keine gesetzliche Frist. Zeit brauchen Vorbereitung der Zahlen, Leitungsstruktur, Käufersuche und Prüfung.

Gibt es Steuervorteile beim Verkauf eines Pflegedienstes?

Unter Bedingungen ja. Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit sieht § 16 Abs. 4 EStG einen Freibetrag von 45.000 Euro vor, und § 34 Abs. 3 EStG einen ermäßigten Steuersatz. Die Wirkung hängt von der Rechtsform ab.

Kann ich den Dienst an mein Kind übergeben?

Ja, wenn der Dienst eine qualifizierte verantwortliche Pflegefachperson hat. Ein Erbe oder Beschenkter muss diese Funktion nicht selbst ausüben, aber sie muss besetzt sein.

Was passiert mit den Mitarbeitern?

Bei einem Verkauf gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Erwerber über. Beschäftigte können innerhalb eines Monats nach Unterrichtung widersprechen.

Muss ich den Wechsel den Kassen melden?

Bei Verträgen nach § 132l SGB V verlangen die Rahmenempfehlungen die unverzügliche schriftliche Mitteilung von Trägerwechsel, Gesellschafterwechsel und Wechsel der Geschäftsführung.

Sie planen Ihre Nachfolge und möchten die Optionen einordnen? Die Münchener Pflege Holding ist für ein vertrauliches Gespräch über den Kontakt erreichbar.

Quellen